Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht - Was tun bei Abmahnung?
Inhalt der Abmahnung
Aus rechtlichen Gründen sollte eine Abmahnung mindestens die nachfolgenden Bestandteile enthalten:
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Eine Darstellung des Sachverhalts
mit einem eindeutigen Hinweis auf die Rechtswidrigkeit des Verhaltens, so dass der Abgemahnte die vorgeworfene Verletzungshandlung in tatsächlicher Hinsicht nachvollziehen kann
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Einen Hinweis, warum der Abmahnende zur Abmahnung berechtigt ist
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Die Forderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
durch die die Vermutung einer Wiederholungsgefahr beseitigt werden soll. Diese beinhaltet das Versprechen des Abgemahnten, im Fall eines gleichartigen weiteren Verstoßes eine Vertragsstrafe zu zahlen, wobei die Höhe je nach Fall unterschiedlich ist. Grundsätzlich muss sie jedoch so hoch sein, dass kein wirtschaftliches Interesse an einer Wiederholung besteht. In der Regel wird mit der Höhe der Vertragsstrafen für den gerichtlichen Streitfall die Zuständigkeit des Landgerichts angestrebt - also mindestens 5001 Euro.
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Eine angemessene Frist
zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung, verbunden mit der Androhung, bei fruchtlosem Fristablauf weitere rechtliche Schritte einzuleiten, d.h. es wird deutlich gemacht, dass durch eine fehlende Reaktion des Abgemahnten Anlass zur Klage gegeben ist.
