Besitz jugendpornographischer Schriften – Strafverteidigung
Verteidigungsansätze: Bilder im Cache, keine eindeutigen Feststellungen zum Alter der abgebildeten Personen.
Verfahren gem. § 153a StPO eingestellt.
Verteidigungsansätze: Bilder im Cache, keine eindeutigen Feststellungen zum Alter der abgebildeten Personen.
Verfahren gem. § 153a StPO eingestellt.
Kontakt
Tel.: 08191/6474513
Fax: 08191/6474514
kanzlei(at)landsberg-recht.de