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Website-Icon Von wegen Abmahnung

Abmahnung Frommer Legal: Ohne Limit

Filmspulen und Filmstreifen vor buntem Hintergrund

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte heißt inzwischen Frommer Legal. Sie ist bereits seit Jahren im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen aktiv.

Im Auftrag verschiedener Rechteinhaber (u.a. Constantin Film Verleih GmbH, Universum Film GmbH, Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft) wird der unerlaubte Download/Upload von Filmen über Tauschbörsen verfolgt.

Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal betreffen beispielsweise die Filme:

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung fordert Frommer Legal pro Film die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 956,00. Bezieht sich die Abmahnung auf mehrere Filme, ist der Vergleichsbetrag höher.

Abmahnung Frommer Legal – Frist

Bei der Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal handelt es sich um ein Textbausteinschreiben. Es werden lediglich die Personalien des Abgemahnten, der Filmtitel sowie die Angaben zum Rechteinhaber individualisiert. Auch die meiner Kanzlei vorliegenden nachfolgenden Schreiben bestehen aus Textbausteinen. Denn sie nehmen auf den konkreten Sachverhalt und die vorgetragenen Argumente keinen Bezug.

Die kurzen Fristen in Abmahnschreiben werden meist damit begründet, dass es sich wegen der Wiederholungsgefahr beim Filesharing um eine besonders eilbedürftige Sache handelt. Daher seien Fristen von wenigen Tagen gerechtfertigt. Allerdings trifft dieses Argument nicht zu, wenn die behauptete Rechtsverletzung – wie bei einigen Abmahnungen für die o.a. Filme – bereits vor mehreren Monaten begangen worden sein soll.

In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass durch eine ungerechtfertigt kurze Fristsetzung für die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung Druck auf den Abgemahnten ausgeübt werden soll.

Auskunftsverfahren

Im Gegensatz zu anderen Abmahnkanzleien (z.B. FAREDS) enthält das Abmahnschreiben der Kanzlei Frommer Legal normalerweise im Anhang einen Beschluss des jeweils zuständigen Landgerichts im Rahmen des Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG. Allerdings können aus den beigefügten Beschlüssen nicht in jedem Fall Rückschlüsse auf den konkreten Sachverhalt gezogen werden. Denn die Gerichte nehmen sowohl hinsichtlich der IP-Adressen als auch teilweise hinsichtlich der geschützten Werke auf den Antrag der Rechteinhaber Bezug. Dieser ist jedoch der Abmahnung nicht beigefügt.

Daher steht zum Teil nicht einmal fest, ob der beigefügte Beschluss sich wirklich auf den abgemahnten Film bezieht.

Reaktion auf Abmahnung Frommer Legal

Meist ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung empfehlenswert.

Weitere Informationen zu Abmahnungen finden Sie

Die Rechtsprechung des BGH zu Filesharing-Abmahnungen haben wir in einem Blog-Beitrag zusammen gefasst >> Filesharing-Urteile des BGH – „Loud“, „Afterlife“, „BearShare“ u.a..

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