im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, finden Sie auf dieser Website verschiedene Informationen zu dem sehr umfassenden Bereich der Abmahnungen und den damit zusammenhängenden Fragen.
In den „FAQ Abmahnung“ erläutern wir, was eine Abmahnung ist und beantworten allgemeine Fragen zu Abmahnungen. Bei Abmahnungen im Urheberrecht geht es häufig um Filesharing-Abmahnungen, aber auch um Abmahnungen wegen unberechtigter Bildnutzung.
Die Rechtsprechung des BGH zu Filesharing-Abmahnungen haben wir in einem Blog-Beitrag zusammen gefasst >> Filesharing-Urteile des BGH . Weitere Informationen finden Sie unter Störerhaftung. Diese betrifft überwiegend das Urheberrecht – aber nicht nur.
Auch im Marken- und Designrecht gibt es eine Vielzahl von Abmahnungen. Hinweise zu Abmahnungen im Wettbewerbsrecht finden Sie unter eBay Abmahnung und Online Handel.
Reaktion auf eine Abmahnung
Oft ist es empfehlenswert, sich anwaltlich beraten oder vertreten zu lassen. In manchen Fällen können Sie zwar die Berechtigung einer Abmahnung auch ohne juristischen Beistand abschätzen. Aber wenn Sie eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, kann diese nur in Ausnahmefällen wieder aus der Welt geschafft werden.
Aus diesem Grund sollten Sie die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne weitere Prüfung unterschreiben.
Oftmals ist darin die Unterlassungsverpflichtung zu weit gefasst. Das führt evtl. zu Vertragsstrafen für Handlungen, die keinen Unterlassungsanspruch begründen. Dies kann u.U. erhebliche negative Auswirkungen bei weiteren Abmahnungen oder Rechtsverletzungen haben.
Deshalb sollte im Falle einer erhaltenen Abmahnung geprüft werden, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt und ob eine evtl. abzugebende Unterlassungserklärung nicht über den gesetzlich geforderten Umfang hinausgeht.
Andererseits dürfen Sie die Unterlassungserklärung nicht zu eng fassen.
Denn dann besteht der Unterlassungsanspruch evtl. weiter fort. Und der Rechteinhaber kann in diesem Fall gerichtliche Schritte einleiten. Häufig streichen Abgemahnte einfach die Vertragsstrafe. Eine derartige Erklärung schließt aber die Wiederholungsgefahr nicht aus, was u.U. zu einem Gerichtsverfahren führen kann.
Problematisch ist auch ein in den vorformulierten Unterlassungserklärungen enthaltenes oder zusätzlich angebotenes Vergleichsangebot. Wie die Unterlassungserklärung ist auch der Vergleich ein Vertrag, der ein Leben lang gilt. Einwände, die man gegen eine Abmahnung vorbringen kann, sind bei einem Vergleich normalerweise hinfällig.
Weitere Hinweise finden Sie unter Filesharing Abmahnung – Das sollten Sie tun! Die Kurzfassung zur Reaktion auf eine Abmahnung:
- nehmen Sie eine Abmahnung ernst und halten Sie die Frist ein,
- geben Sie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht ab,
- nehmen Sie keinen telefonischen Kontakt zur Abmahnkanzlei auf,
- unterschreiben Sie niemals ein Vergleichsangebot ohne anwaltliche Prüfung,
- geben Sie evtl. eine modifizierte Unterlassungserklärung fristgerecht ab,
- geben Sie bei Filesharing-Abmahnungen keine weiteren Informationen preis (bei anderen Abmahnungen müssen Sie evtl. Auskunft geben),
- lassen Sie sich anwaltlich beraten, denn bei Abmahnungen gibt es eine Vielzahl von Fallstricken, die zu kostenintensiven Gerichtsverfahren führen können.
Sie haben eine Abmahnung erhalten und möchten sich anwaltlich beraten oder vertreten lassen?
Wir helfen Ihnen! Sie können uns gern kontaktieren.
E-Mail senden oder Tel: 08191/6474513
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit.
Denn fast immer führt bei einer Abmahnung bereits eine außergerichtliche anwaltliche Reaktion zu dem gewünschten Ergebnis. Ist das ausnahmsweise nicht der Fall, vertreten wir Sie auch im gerichtlichen Verfahren bundesweit.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Abmahnungen
- im Urheberrecht (Fotos, Filme, Musik, Texte, Computerspiele)
- wg. Filesharing (Tauschbörsen u.a.)
- im Wettbewerbsrecht (Abmahnung Kanzlei Sandhage), z.B. im Zusammenhang mit eBay-Auktionen oder dem Online-Handel
- im Marken- und Designrecht
Darüber hinaus helfen wir Ihnen auch gern bei Abmahnungen im Arbeitsrecht weiter.
Anwaltsgebühren
Wir informieren Sie bereits beim ersten Gespräch über die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen.
Die Vereinbarung eines Pauschalpreises ist grundsätzlich möglich. Beispielsweise beträgt unser Honorar bei der außergerichtlichen Vertretung von Abgemahnten in Filesharing-Angelegenheiten
- € 190,– zzgl. MwSt. (= 226,10 bei 19% USt) – bei einer Forderung der Abmahnkanzlei bis € 1.000,–,
- € 240,– zzgl. Mwst. (= 285,60 bei 19% USt) – bei einer Forderung der Abmahnkanzlei über € 1.000,– bis € 2.000,– und
- € 290,–zzgl. Mwst. (= 345,10 bei 19% USt) – bei einer Forderung der Abmahnkanzlei über € 2.000,–.
Enthalten ist sowohl die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, als auch die zeitlich unbefristete außergerichtliche Vertretung.
Auch für Abmahnungen, die das weitere Urheberrecht (unberechtigte Nutzung von Bildern u.a.), das Wettbewerbsrecht oder das Markenrecht betreffen, bieten wir Ihnen (teilweise) einen Pauschalpreis an. Allerdings ist das in diesen Fällen nicht immer möglich. Denn unser Arbeitsaufwand bei diesen Sachverhalten ist sehr unterschiedlich.
Wir helfen auch Ihnen gern, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben! Und wir sind bundesweit für Sie tätig.