Abmahnungen im Online-Handel
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen haben seit Jahren eine steigende Tendenz. Insbesondere Einzelhändler, aber auch kleine und mittelständische Unternehmen werden dadurch in ihrer Existenz bedroht.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) existiert bereits seit mehr als 100 Jahren. Und obwohl es vor einigen Jahren neu gefasst wurde, lag der nunmehr in § 1 UWG formulierte Rechtsgedanke dem UWG immer schon zugrunde:
„Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.“
Aus diesem Rechtsgedanken heraus haben Abmahnungen zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb grundsätzlich ihre Berechtigung.
Aber in den letzten Jahren ist das Rechtsinstrument der Abmahnung durch massenhafte, teilweise rechtsmissbräuchliche Verwendung in vielen Bereichen in Verruf geraten.
Betroffen sind nicht nur Privatpersonen und Händler auf eBay sondern Online-Shops generell. Abmahnungen dienen nicht mehr allein dem Schutz des Wettbewerbs sondern werden – im Gegenteil – teilweise dazu benutzt, die eigene Marktposition auf unlautere Weise zu verbessern.
Unserer Tätigkeit liegt der o.a. Rechtsgedanke des § 1 UWG zugrunde. D.h. wir sehen unsere Aufgabe einerseits darin, ungerechtfertigten Abmahnungen entgegen zu treten. Und andererseits ist es unser Ziel, unsere Mandanten vor tatsächlich wettbewerbs- oder anderen rechtswidrigen Handlungen zu schützen.
Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Die Vielzahl und die sich regelmäßig ändernden gesetzlichen Bestimmungen, die ein Online-Händler beachten muss, sind für einen Laien nur schwer zu durchschauen. Dazu kommt eine umfangreiche Rechtsprechung.
Kleine Unternehmen ohne Website
Einzelunternehmen und kleine regionale Firmen haben oft zumindest eine Präsenz bei eBay, Facebook oder Instagram etc.. Aber für diese Seiten gelten im Wesentlichen die gleichen Bestimmungen, wie für eine eigene Firmen-Website. Dazu gehören beispielsweise
- ein Impressum,
- eine Datenschutzerklärung.
Oft sind diese Angaben nicht vorhanden oder fehlerhaft. Die Folge sind kostenintensive Abmahnungen.
Eigene Website
Aber auch Unternehmen mit einer eigenen Website machen schon bei diesen vergleichsweise einfachen Bestimmungen die ersten Fehler. Das gilt auch für fehlerhafte
- Widerrufsbelehrungen,
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),
- Pflichtangaben,
- Preisangaben.
Viele Abmahnungen beruhen auch auf einer Verletzung der rechtlichen Bestimmungen in diesen Bereichen.
Dazu kommen – sowohl für Unternehmen mit oder ohne eigene Website – Abmahnungen wegen der Verwendung unlizenzierter Bilder (Abmahnung Image Professionals GmbH, Abmahnung Kanzlei Lutz Schröder für VSGE) oder unterlassener Nennung des Urhebers (Abmahnung RA Dr. jur. Müsse für Sven Teschke).
Diese Abmahnungen betreffen zwar nicht das Wettbewerbsrecht, sondern Urheberrecht (unberechtigte Bildnutzung). Aber da auch bei der Verwendung von Bildern viele Fehler passieren, sollten Sie auch dieses Problemfeld im Auge behalten.
Das gilt ebenso für Fehler im Bereich Marken- und Designrecht.
Fehlerhafte Werbemaßnahmen
Dieser Bereich ist sehr umfangreich und allgemein gültige Aussagen können wir an dieser Stelle nicht treffen.
Abmahnungen im Zusammenhang mit unzulässiger Werbung werden besonders häufig bei Werbeaussagen ausgesprochen, die gesundheitsbezogene Aspekte betreffen – beispielsweise bei Nahrungsergänzungsmittel oder Tiernahrung.
Aber Sie sollten beispielsweise auch nicht mit Made in Germany werben, wenn wesentlichen Fertigungsschritte eines Produktes im Ausland stattfinden. Und auch die Werbung mit statt Preisen und vergleichende Werbung hat Tücken.
Unsere Schwerpunkte:
Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei
Abmahnungen im Bereich des Online-Handels
- wenn Sie eine Abmahnung im Wettbewerbs- Urheber- oder Markenrecht erhalten haben,
- wenn Sie eine gerechtfertigte Abmahnung aussprechen möchten, weil Ihr Mitbewerber sich tatsächlich rechtswidrig verhält.
Abmahnungen, wenn Sie als private Verkäufer bei eBay tätig sind, z.B.
- urheberrechtliche Abmahnungen (Fotos, Texte u.a.),
- markenrechtliche Abmahnungen (Verwendung geschützter Markennamen in der Beschreibung oder als Keyword),
- wettbewerbsrechtliche Abmahnungen (Vermutung des gewerbsmäßigen Handels >> Abmahnung Kanzlei Sandhage)
Darüber hinaus gehört zu unseren Schwerpunkten im Bereich der Beratung von Online-Shops die Überprüfung (bei Vertragstexten auch Erstellung):
- von AGB und
- Widerrufsbelehrungen
- Ihrer Werbemaßnahmen
- Ihrer Webseite (Websitecheck)
- der Datenschutzerklärung
- des Impressums
- der Preisangaben
- von Pflichtangaben
Weitere Informationen zu rechtlichen Problemen im Online-Handel finden Sie unter Wettbewerbsrecht und eBay Abmahnung.
Sie haben eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht erhalten oder möchten Ihren Online-Shop oder Ihr eBay-Angebot durch einen Fachmann überprüfen und rechtssicher gestalten lassen?
Wir helfen Ihnen! Sie können uns gern kontaktieren.
E-Mail senden oder Tel: 08191/6474513
Wir unterbreiten Ihnen gern zu einem Pauschalpreis ein persönliches Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Und wir beraten und vertreten Sie bundesweit.