Hilfe bei eBay-Abmahnungen
Immer wieder erhalten Verkäufer eine Abmahnung für Ihr Angebot auf eBay. Denn vielfältige rechtliche Konflikte resultieren aus Aktivitäten auf Online-Handelsplattformen.
Allerdings betreffen diese nicht nur gewerbliche Händler und Shop-Betreiber, sondern auch private Verkäufer.
Neben Streitfragen, die sich ganz allgemein aus dem Kaufrecht ergeben, nimmt die Zahl von rechtlichen Auseinandersetzungen auf den Gebieten des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder des Markenrechts insbesondere im Online-Handel weiterhin zu.
Mögliche Gründe für eine Abmahnung
Verstöße gegen
- das Fernabsatzrecht
- die Preisangabenverordnung (PangV)
- das Urheberrecht (Verwendung fremder Produktbilder oder Artikelbeschreibungen bzw. nicht lizenzierter Bilder)
- die Impressumspflicht
- das Jugendschutzgesetz
- das Markenrecht (Verwendung geschützter Markennamen in der Beschreibung oder als Keyword)
- Spezialgesetze, beispielsweise das Verpackungsgesetz oder das Textilkennzeichnungsgesetz
Unzulässige Werbung
fehlerhafte AGB:
- unzulässiger Ausschluss der Gewährleistung
- fehlerhafte Angaben zu Lieferfristen
- unzulässige Beschränkungen bei der Wahl der Gewährleistungsart
- fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
- fehlerhafte Angabe des Gerichtsstands
Einstufung eines privaten Verkäufers als gewerblicher Verkäufer
Reaktion auf die Abmahnung
Zunächst muss überprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist. Je nach Sachverhalt besteht darin die erste Schwierigkeit.
Unterlassungserklärung
Weitaus problematischer sind aber die üblicherweise geforderte Unterlassungserklärung und die Frist für deren Abgabe. Diese Frist ist normalerweise sehr kurz.
Und zum Zeitpunkt der Abgabe einer Unterlassungserklärung muss der Verstoß bereits beseitigt sein. Denn sonst droht eine Vertragsstrafe, die im vierstelligen Bereich (aber auch höher) liegen kann.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft abgegeben werden! Denn oft ist sie zu weit gefasst. Und eine Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang!
Es sind mehrere Produkte betroffen
Die abgemahnten Verstöße betreffen häufig nicht nur einen Artikel. Allerdings geht das nicht zwangsläufig aus der Abmahnung hervor.
Wurde beispielsweise eine fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangabe abgemahnt, wird in der Abmahnung nur ein (Beispiel-) Produkt angegeben. Oft zieht sich der Fehler aber durch die gesamte Produktpalette.
Da die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung kurz ist, haben Sie oft nur die Möglichkeit, (zeitweise) alle Produkte offline zu setzen und im Hintergrund zu überarbeiten.
Mehrere Shops oder eigene Website
Wenn Sie beispielsweise auch einen Shop auf Amazon oder eine eigene Website haben, wird es noch komplizierter. Denn oft versuchen Abmahner, Sie in eine Falle laufen zu lassen:
Sie haben die o.a. Hinweise befolgt und Ihre eBay-Angebote – vor Abgabe der Unterlassungserklärung – rechtskonform gestaltet. Und Sie glauben, Sie können sich nun beruhigt zurück lehnen. Aber das ist ein Irrtum!
Denn Sie müssen – vor Abgabe der Unterlassungserklärung – auch Ihre Produkte auf Ihrer Website oder anderen Online-Marktplätzen entsprechend ändern, da sonst eine Vertragsstrafe droht.
Können Sie eine Abmahnung verhindern?
Wie so oft – und bei Anwälte immer – lautet die Antwort: Es kommt darauf an! Einerseits können Sie sich nicht vor einer unberechtigten Abmahnung schützen. Und andererseits gibt es keine 100%ige Sicherheit bei Werbeaussagen in Produktbeschreibungen oder anderen Werbemaßnahmen.
Aber Sie können das Risiko einschränken, indem Sie Ihren eBay-Shop rechtssicher gestalten!
Einen groben Überblick zu den betreffenden Rechtsgebieten und einigen Einzelgesetzen finden Sie unter Rechtssicherheit im Online-Handel.
Aufgrund zahlreicher Gesetze und der sich ständig ändernden Rechtsprechung ist es für Händler bzw. Shop-Betreiber oft jedoch nur schwer möglich, alle erforderlichen rechtlichen Anforderungen im Rahmen des E-Commerce zu beachten.
Daher sollten Sie Ihren Online-Shop oder Ihr eBay-Angebot anwaltlich überprüfen und rechtssicher gestalten lassen. Denn so vermeiden Sie unnötige Kosten durch Abmahnungen oder andere rechtliche Konflikte.
Unsere Schwerpunkte:
Erstellung und Überprüfung
- von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- von Widerrufsbelehrungen und Datenschutzerklärungen
- des Impressums
- der Preisangaben unter Berücksichtigung der PangV
- von Pflichtangaben unter Berücksichtigung Ihres Warenangebotes (z.B.Verpackungsgesetz, Textilkennzeichnungsgesetz)
Überprüfung Ihres eBay-Shops hinsichtlich möglicher Abmahnfallen
Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen
Im Kaufrecht:
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
- Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche,
wobei die meisten Auseinandersetzungen aus Problemen im Zusammenhang mit Gewährleistung, Mangel, Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. dem Widerrufsrecht resultieren.
Die Konkurrenz bei eBay ist hart und die Gefahr einer Abmahnung besonders hoch. Denn unter Umständen können gerade bei Kleingewerbetreibenden bereits geringfügige Wettbewerbsvorteile über die Existenz oder Nichtexistenz entscheiden.
Und nicht alle Verkäufer oder Shop-Betreiber sind sich bewusst, welche rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Informations- und sonstige Pflichten eingehalten werden müssen. Daher werden sie Opfer von Abmahnungen.
Sie haben ein rechtliches Problem als Verkäufer bei eBay? Und Sie wünschen anwaltliche Beratung oder Vertretung?
Wir helfen Ihnen! Sie können uns gern kontaktieren.
E-Mail senden oder Tel: 08191/6474513
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit.
Denn fast immer führt bei einer Abmahnung bereits eine außergerichtliche anwaltliche Reaktion zu dem gewünschten Ergebnis. Ist das ausnahmsweise nicht der Fall, vertreten wir Sie auch im gerichtlichen Verfahren bundesweit.