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Abmahnung von Frommer Legal für „Ted Lasso“

Veröffentlicht am

Aktualisiert: 25.02.2024

Abmahnung Frommer Legal für "Ted Lasso"(Symbolbild): Fußball im Stadion

„Ted Lasso“ ist eine erfolgreiche Fernseh-Serie, die über Apple TV+ veröffentlicht und u.a. von Warner Bros. produziert wird. Hauptcharakter ist der College-Football-Trainer Ted Lasso, der eine englische Fußballmannschaft trainiert. Die Serie ist sehr beliebt und oft Gegenstand von Rechtsverletzungen.

Die Abmahnung von Frommer Legal

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. mahnt die Kanzlei Frommer Legal (früher Waldorf Frommer) Urheberrechtsverletzungen wegen des illegalen Uploads einzelner oder mehrerer Folgen dieser Fußball-Comedy-Serie ab.

Frommer Legal: Erfahrungen

Ich habe kürzlich die Website eines Kollegen gesehen, der eine kurze Überprüfung einer Abmahnung (Abmahncheck) anbietet, deren Ergebnis ein Kurzgutachten ist. Und das Ganze erfolgt unter dem Stichwort „Waldorf Frommer“ (das ist die alte Bezeichnung der Kanzlei, die jetzt „Frommer Legal“ heißt).

Und ich habe den Check getestet.

Das Ergebnis (Kurzgutachten) mag für andere Abmahnkanzleien zutreffen – für Frommer Legal trifft es nicht zu.

Der erste Unterschied zu anderen Abmahnkanzleien betrifft die Klagefreudigkeit. Denn Frommer Legal klagt (egal wo) wesentlich öfter, als andere Abmahner. Und der Ausgang eines Filesharing-Verfahrens ist nach wie vor ungewiss.

Und der zweite Unterschied ergibt sich aus dem ersten:

Denn Frommer Legal klagt bei einer zweitinstanzlichen Zuständigkeit des Landgerichts München I immer.

Daraus folgt:

Eine anwaltliche Beratung zu Abmahnungen von Frommer Legal sollte sich von einer Beratung zu Abmahnungen anderer Kanzleien generell unterscheiden. Und das gilt insbesondere (aber nicht nur) für Abgemahnte aus Bayern.

Was wird Ihnen vorgeworfen?

Sie sollen Teile dieser Serie unerlaubt durch Filesharing im Internet zur Verfügung gestellt haben. Überwiegend geht es dabei um zwei Konstellationen:

  • Download/Upload über ein Filesharing-Netztwerk oder
  • Nutzung einer (vermeintlichen und illegalen) Streaming-Plattform.

Dass über Filesharing-Netzwerke keine illegalen Dateien getauscht werden dürfen, ist mittlerweile weit überwiegend bekannt. Ebenso, wie diese Aktivitäten, sind die Filesharing-Abmahnungen in diesem Bereich rückläufig.

Weniger bekannt ist, dass illegale Streaming-Plattformen oft ebenfalls das BitTorrent-Protokoll verwenden. Unbemerkt für den User findet beim Ansehen eines Films oder einer Serienfolge gleichzeitig ein Upload statt. D.h.: Teile der Datei werden unerlaubt im Internet veröffentlicht (>> Streaming-Portal + BitTorrent-Client).

Datenermittlung und Auskunft

Die Datenermittlung erfolgt durch die Digital Forensics GmbH, die in Leipzig ihren Sitz hat. Protokolliert werden

  • der Hashwert des Werkes,
  • die IP-Adresse des Anschlusses, von dem die Datei zum Download zur Verfügung gestellt wird und
  • der Zeitpunkt der Rechtsverletzung, wobei Frommer Legal meistens zwei unterschiedliche Zeitpunkte ermitteln lässt, die allerdings nah beieinander liegen.

Nachdem der Provider über die IP-Adresse ermittelt wurde, erwirkt die Abmahnkanzlei mit den o.a. Daten einen gerichtlichen Beschluss. Durch diesen wird der Provider verpflichtet, Auskunft zu geben, welchem Anschluss die IP-Adresse zu dem entsprechenden Zeitpunkt zugewiesen war.

Der Provider ist aufgrund des gerichtlichen Beschlusses auch verpflichtet, der Abmahnkanzlei den Namen und die Adresse des Anschlussinhabers mitzuteilen.

Die Forderungen von Frommer Legal

Neben der Unterlassung (§ 97 UrhG) und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Abmahnkanzlei die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten.

Unterlassungserklärung

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie so nicht unterschreiben. In Foren und auch teilweise auf Anwalts-Websites wird öfter empfohlen, gar keine Unterlassungserklärung abzugeben. Das kann in einzelnen Ausnahmefällen richtig sein – aber auch nur dann.

Weit überwiegend ist jedoch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu empfehlen. Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass damit kein Schuldanerkenntnis verbunden ist, wenn die Erklärung entsprechende Formulierungen enthält.

Lizenzschaden, Anwaltskosten und Verjährung

Die Höhe des Schadensersatzes für den Lizenzschaden ist bei Abmahnungen, die Serien betreffen, abhängig von der Anzahl der abgemahnten Folgen. Für den unerlaubten Upload einer Folge von „Ted Lasso“ fordert Frommer legal 450,00 € – zzgl. Anwaltskosten i.H.v. 185,10 €.

Das ist für Abmahnungen von Frommer Legal eine vergleichsweise „geringe“ Forderung, relativiert sich aber dadurch, dass meistens mehrere Folgen betroffen sind. Die Gesamtforderung kann in diesem Fall auch ca. 1.600,00 € (und mehr) betragen.

Während die Forderung für die Anwaltskosten nach drei Jahren verjährt, gilt für den Lizenzschaden eine 10-jährige Verjährungsfrist.

Erfahrungsgemäß macht Frommer Legal den Lizenzschadensersatz auch nach Ablauf von drei Jahren weiter geltend.

Abmahnung für Ted Lasso: Reaktion

Die Vorschläge zur Reaktion auf diese Abmahnung unterscheiden sich nicht von den Handlungsempfehlungen für andere Filesharing-Abmahnungen:

  • nehmen Sie die Abmahnung ernst,
  • halten Sie die Frist ein,
  • geben Sie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht ab,
  • nehmen Sie keinen telefonischen Kontakt zur Abmahnkanzlei auf,
  • unterschreiben Sie niemals ein Vergleichsangebot,
  • geben Sie evtl. eine modifizierte Unterlassungserklärung fristgerecht ab und
  • geben Sie keine weiteren Informationen preis.

Allerdings macht Frommer Legal die Zahlungs- (ggf. auch Unterlassungs-Ansprüche) weitaus häufiger, als andere Abmahnkanzleien, auch gerichtlich geltend.

Darlegungslast + Nachforschungen

In einem evtl. Gerichtsverfahren ist die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers ein wesentlicher Bestandteil seiner Verteidigung. Sie kommt zwar erst dann zum Tragen. Aber zwischen der Abmahnung und einem Gerichtsverfahren vergehen normalerweise Jahre.

Daher sollten Sie die erforderlichen Überprüfungen zeitnah nach Eingang der Abmahnung vornehmen. Dazu gehören u.a.

  • die Überprüfung des Routerprotokolls hinsichtlich der Ihnen zugewiesenen IP-Adresse und der angemeldeten Geräte,
  • eine Dokumentation, welche Familienangehörigen (oder Besucher) zum Zeitpunkt der behaupteten Rechtsverletzung Zugriff auf Ihr Netzwerk hatten,
  • eine Aufstellung zu den internetfähigen Geräten, die Sie oder Ihre Familienangehörigen zum Zeitpunkt der behaupteten Urheberrechtsverletzung genutzt haben (denn Jahre später – zum Zeitpunkt einer evtl. Klage – wissen Sie das nicht mehr).

Das Ergebnis dieser Nachforschungen ist jedoch erst in einem evtl. Gerichtsverfahrens relevant. Geben Sie diese Informationen außergerichtlich nicht an die Abmahnkanzlei weiter!

Weitere Informationen zu Abmahnungen finden Sie

  • in den „FAQ Abmahnung“ (Antworten auf häufige Fragen zu Abmahnungen),
  • unter Störerhaftung (mit Hinweisen zur „tatsächlichen Vermutung der Täterschaft„, der „sekundären Darlegungslast“ und zu „Filesharing von Minderjährigen„),
  • unter Filesharing Abmahnung und unter
  • Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH. Dieser Beitrag enthält ein umfangreiches Update zum Urteil des EuGH vom 17.06.2021 (C-597/19). Aus diesem ergeben sich neue Verteidigungsansätze.

Die Rechtsprechung des BGH in Filesharing-Angelegenheiten haben wir in einem Blog-Beitrag zusammen gefasst >> Filesharing-Urteile des BGH.

Frommer Legal: Weitere Abmahnungen

Die Abmahntätigkeit von Frommer Legal ist umfangreich. Zu den Mandanten dieser Kanzlei gehören die großen nationalen und internationalen Unternehmen der Film-Branche. Daher betreffen auch die Abmahnungen überwiegend bekannte Titel aus dem Film- und Serien-Bereich. Dazu gehören u.a. folgende Werke:

  • „Tenet“
  • „Meg“
  • „Interstellar“
  • Looper
  • „Wonder Woman 1984“
  • Der Gott des Gemetzels
  • „Killer’s Bodyguard“
  • „Der Spion von nebenan“
  • „Aquaman“
  • „Dune“
  • „The Batman“
  • „The Matrix Resurrections“
  • Ohne Limit
  • „Inception“
  • Resident Evil Afterlife
  • “ Mad Max: Fury Road“
  • „Shazam!“
  • „Dunkirk“

Die o.a. Aufzählung ist bei Weitem nicht vollzählig, sondern betrifft nur einen Bruchteil der abgemahnten Filme. Die Abmahnungen im Serienbereich erfolgen – neben „Ted Lasso“ – u.a. für folgende Werke:

  • „Rick and Morty“
  • „The Flash“
  • „Succession“
  • “Lucifer”
  • “Manifest”

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Header-Bild: jarmoluk

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