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Abmahnung Frommer Legal: Ohne Limit

Veröffentlicht am

Aktualisiert: 04.06.2023

Filmspulen und Filmstreifen vor buntem Hintergrund

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte heißt inzwischen Frommer Legal. Sie ist bereits seit Jahren im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen aktiv.

Im Auftrag verschiedener Rechteinhaber (u.a. Constantin Film Verleih GmbH, Universum Film GmbH, Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft) wird der unerlaubte Download/Upload von Filmen über Tauschbörsen verfolgt.

Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal betreffen beispielsweise die Filme:

  • Dune (2021)
  • The Suicide Squad
  • Ohne Limit
  • Eine ganz heisse Nummer
  • Eclipse – Biss zum Abendbrot
  • New Moon – Biss zur Mittagsstunde
  • Twilight – Biss zum Morgengrauen und
  • Der Gott des Gemetzels

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung fordert Frommer Legal pro Film die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 956,00. Bezieht sich die Abmahnung auf mehrere Filme, ist der Vergleichsbetrag höher.

Abmahnung Frommer Legal – Frist

Bei der Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal handelt es sich um ein Textbausteinschreiben. Es werden lediglich die Personalien des Abgemahnten, der Filmtitel sowie die Angaben zum Rechteinhaber individualisiert. Auch die meiner Kanzlei vorliegenden nachfolgenden Schreiben bestehen aus Textbausteinen. Denn sie nehmen auf den konkreten Sachverhalt und die vorgetragenen Argumente keinen Bezug.

Die kurzen Fristen in Abmahnschreiben werden meist damit begründet, dass es sich wegen der Wiederholungsgefahr beim Filesharing um eine besonders eilbedürftige Sache handelt. Daher seien Fristen von wenigen Tagen gerechtfertigt. Allerdings trifft dieses Argument nicht zu, wenn die behauptete Rechtsverletzung – wie bei einigen Abmahnungen für die o.a. Filme – bereits vor mehreren Monaten begangen worden sein soll.

In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass durch eine ungerechtfertigt kurze Fristsetzung für die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung Druck auf den Abgemahnten ausgeübt werden soll.

Auskunftsverfahren

Im Gegensatz zu anderen Abmahnkanzleien (z.B. FAREDS) enthält das Abmahnschreiben der Kanzlei Frommer Legal normalerweise im Anhang einen Beschluss des jeweils zuständigen Landgerichts im Rahmen des Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG. Allerdings können aus den beigefügten Beschlüssen nicht in jedem Fall Rückschlüsse auf den konkreten Sachverhalt gezogen werden. Denn die Gerichte nehmen sowohl hinsichtlich der IP-Adressen als auch teilweise hinsichtlich der geschützten Werke auf den Antrag der Rechteinhaber Bezug. Dieser ist jedoch der Abmahnung nicht beigefügt.

Daher steht zum Teil nicht einmal fest, ob der beigefügte Beschluss sich wirklich auf den abgemahnten Film bezieht.

Reaktion auf Abmahnung Frommer Legal

  • Lassen Sie sich durch das Abmahnschreiben nicht verunsichern oder unter Druck setzen!
  • Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist! Ohne juristische Beratung kann ein Laie meist nicht einschätzen, ob die kurze Frist berechtigt ist oder nicht. Wird die Frist nicht eingehalten, droht u.U. ein gerichtliches Verfahren (Einstweilige Verfügung).
  • Eine Überprüfung, ob der in der Abmahnung geltend gemachte Anspruch wirklich besteht, ist auf jeden Fall sinnvoll.
  • Wenn Sie ein Filesharing-Programm nutzen, ist es empfehlenswert, den in der Abmahnung angegebenen Hashwert zu überprüfen, da – entgegen den Angaben in vielen Abmahnschreiben – dieser teilweise fehlerhaft ist bzw. auf andere Werke verweist.
  • Die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung enthält ein Schuldanerkenntnis und sollte nicht ohne Änderungen abgegeben werden.

Meist ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung empfehlenswert.

Weitere Informationen zu Abmahnungen finden Sie

  • in den „FAQ Abmahnung“ (Antworten auf häufige Fragen zu Abmahnungen),
  • unter Störerhaftung (mit Hinweisen zur „tatsächlichen Vermutung der Täterschaft„, der „sekundären Darlegungslast“ und zu „Filesharing von Minderjährigen„),
  • unter Filesharing Abmahnung und unter
  • Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH. Dieser Beitrag enthält ein umfangreiches Update zum Urteil des EuGH vom 17.06.2021 (C-597/19). Aus diesem ergeben sich neue Verteidigungsansätze.

Die Rechtsprechung des BGH zu Filesharing-Abmahnungen haben wir in einem Blog-Beitrag zusammen gefasst >> Filesharing-Urteile des BGH – „Loud“, „Afterlife“, „BearShare“ u.a..

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