Sie haben ein Schreiben der Inkasso-Firma Burgschild GmbH erhalten, in dem Sie aufgefordert werden mehrere 100,– EUR oder mehrere 1000,– EUR zu bezahlen? Das ist kein Fake! Sie müssen das Schreiben von Burgschild Inkasso ernst nehmen.
Erfahren Sie hier mehr über die Hintergründe dieser Firma und welche Verhaltensempfehlungen es gibt.
Das Inkasso-Schreiben
Die Inkasso-Firma teilt mit, dass sie Forderungen für die Digirights Administration GmbH geltend macht. Und sie nimmt Bezug auf angebliche Urheberrechtsverletzungen, die 2013/2014 oder später erfolgt sein sollen und zu Abmahnungen geführt haben.
Die Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian erfolgten 2013 (oder später) – in einigen Fällen erst 2018 (RA Daniel Sebastian: Abmahnung 2018 für Rechtsverletzung 2013).
Die in dem Inkasso-Schreiben angegebene Hauptforderung entspricht – in den mir vorliegenden Fällen – den damals in den Abmahnungen angebotenen Pauschalzahlungen. Und die waren teilweise erheblich (Abmahnung Daniel Sebastian: Kontor).
Darüber hinaus macht die Inkasso-Firma Zinsen geltend, die aufgrund des Zeitablaufes bei den Abmahnungen aus 2013/2014 in etwa der Hälfte der Hauptforderung entsprechen. Die Zinsberechnung ist zwar nicht 100%ig richtig, aber der Fehler bezieht sich nur auf wenige Tage, was wenig an der Höhe der Zinsforderung ändert.
Und auch die Inkasso-Firma will bezahlt werden. Die Gebühren kommen dann noch „on top“. Das Schreiben endet mit der Bankverbindung und einem Hinweis, den Sie auf keinen Fall befolgen sollten.
Rufen Sie die Inkasso-Firma nicht an!
Denn abgesehen davon, dass derartige Anrufe sinnlos sein dürften, geben Sie evtl. Informationen preis, die Ihnen bei der Verteidigung gegen die Forderung schaden können.
Soweit der Inhalt des Schreibens. Dieses können Sie besser einordnen, wenn Sie die Zusammenhänge zwischen den hier beteiligten Firmen und Personen kennen.
Burgschild GmbH: Hintergrundinformationen
Die Firma wurde 2018 gegründet und im Januar 2019 in das Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach eingetragen. Allerdings sollten Sie aufgrund des Firmensitzes nicht davon ausgehen, dass es keine Verbindungen zu Rechtsanwalt Daniel Sebastian gibt – das Gegenteil ist der Fall.
Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der die Abmahnungen ursprünglich verschickt hat, ist auch Geschäftsführer der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin. Und die IPPC LAW hat im April 2020 die Wortmarke „BURGSCHILD“ schützen lassen – das ist die erste (aber nicht die einzige) Verbindung zwischen der Burgschild GmbH und Rechtsanwalt Daniel Sebastian.
Geschäftsführer: Walter Ludwig Horz
Geschäftsführer von Burgschild ist Herr Walter Ludwig Horz. Dieser ist auch Geschäftsführer der Digirights Administration GmbH.
Die Geschäftsführer der Inkasso-Firma und der Firma, für die Forderungen geltend gemacht werden, sind also identisch.
Das gilt ebenso für die Prokura.
Prokura: Ralf Reichert
Seit Juni 2022 hat Herr Ralf Reichert Prokura für die Digirights Administration GmbH und die Burgschild GmbH.
Er war auch schon früher im Management der Digirights Administration GmbH tätig. Und er ist in der Musikbranche kein Unbekannter. Denn er war Geschäftsführer und Gesellschafter der Intergroove Tonträger-Vertriebs GmbH, die 2014 wegen Insolvenz aufgelöst wurde.
Bekannt ist er auch für seine vielfältigen Verbindungen zur Abmahnszene, die weit über die Digirights Administration GmbH und die Burgschild GmbH hinaus gehen:
Redtube-Affäre
Ralf Reichert war u.a. auch Verwaltungsrat bei The Archive AG, die als Rechteinhaber bei den Redtube-Abmahnungen aufgetreten ist.
In den entsprechenden Auskunftsverfahren, in denen die Provider verpflichtet werden, die Daten der Anschlussinhaber der ermittelten IP-Adressen herauszugeben, war – drei mal dürfen Sie raten – Rechtsanwalt Daniel Sebastian tätig.
Mehr zur Redtube-Affäre erfahren Sie bei Wikipedia unter Urmann-Abmahnaffäre.
Reaktion auf das Inkasso-Schreiben
Auch wenn die o.a. Strukturen und personellen Verflechtungen „Bände sprechen“, müssen Sie das Inkasso-Schreiben ernst nehmen. Zwar sind die Anwaltsgebühren für die ursprünglichen Abmahnungen (in den o.a. Fällen) verjährt, aber der Lizenzschaden verjährt erst nach 10 Jahren.
Wenn Sie bei den ursprünglichen Abmahnungen anwaltlich vertreten wurden, fragen Sie die betreffende Kanzlei, ob das Mandat auch noch für die Inkasso-Schreiben gilt (bei unserer Kanzlei ist das der Fall).
Waren oder sind Sie nicht (mehr) anwaltlich vertreten, gibt es drei Möglichkeiten:
- Sie müssen nicht auf das Inkasso-Schreiben reagieren. Allerdings kann die Burgschild Inkasso die Forderung dann der Schufa melden, was zu einem negativen Eintrag führt.
- Sie weisen die Forderung – ohne weitere Erklärungen – zurück. Bestrittene Forderungen ohne rechtskräftigen Titel (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) dürfen der Schufa nicht gemeldet werden. Erfahrungsgemäß werden bei derartigen Schreiben aber nicht selten Fehler gemacht.
- Oder Sie lassen sich anwaltlich vertreten. Denn ein Anwalt weiß, wie er die Forderung zurückweisen und eine Meldung bei der Schufa vermeiden kann.
Droht ein Gerichtsverfahren?
Da die Forderungen in den Inkasso-Schreiben auf Filesharing-Abmahnungen beruhen, ist es auch nicht völlig ausgeschlossen, dass einige der Forderungen gerichtlichen geltend gemacht werden.
Mahnverfahren
Einige Abmahnkanzleien beantragen massenhaft Mahnbescheide. Ob das hier auch der Fall sein wird, kann ich noch nicht einschätzen.
Aber Sie sollten in jedem Fall damit rechnen und beispielsweise bei längerer Abwesenheit (mehr als 14 Tage) dafür sorgen, dass jemand Ihren Briefkasten leert und Sie informiert, wenn sich darin ein „gelber Briefumschlag“ befindet.
Ein Fristversäumnis bei einem Mahnbescheid lässt sich noch „heilen“. Bei einem Vollstreckungsbescheid ist das nicht mehr der Fall. Sie müssen die gerichtlichen Fristen daher beachten und rechtzeitig reagieren! Denn andernfalls steht als nächstes der Gerichtsvollzieher vor Ihrer Tür.
Klage
Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass das Mahnverfahren übersprungen und gleich geklagt wird. Zwar ist der prozentuale Anteil der Klagen in Filesharing-Angelegenheiten – gemessen an der Anzahl der Abmahnungen – gering.
Aber nach wie vor gibt es diese Gerichtsverfahren – sie sind auch nicht selten. Und der Ausgang eines Filesharing-Verfahrens ist – nach wie vor – nicht vorhersehbar.
Burgschild Inkasso: Fazit
Die Verbindungen im Hintergrund sind auffallend. Das ändert aber nichts daran, dass das Inkasso-Schreiben kein Fake ist, sondern ernst genommen werden muss.
Zwar müssen Sie nicht unbedingt auf das Schreiben reagieren (siehe oben). Aber Sie dürfen auch keine Fehler machen – z.B. bei einem Telefonanruf oder der Zurückweisung der Forderung.
Denn auch für dieses Stadium gelten die allgemeinen Hinweise zu Filesharing-Angelegenheiten.
Die Informationen zu Rechtsanwalt Daniel Sebastian haben wir in einem Beitrag zusammen gefasst (siehe Link). Weitere Hintergrundinformationen zu den mit ihm verbundenen Firmen und Personen finden Sie unter Die Legalisto GmbH – Hintergründe und Verbindungen.
Und zur Digirights Administration GmbH erhalten Sie weitere Hinweise unter Digirights Administration GmbH – 22 Jump Street (der Film spielt in dem Beitrag nur eine untergeordnete Rolle – es geht um Hintergrundinformationen zu dieser Firma).
Weitere Informationen zu Abmahnungen finden Sie
- in den „FAQ Abmahnung“ (Antworten auf häufige Fragen zu Abmahnungen),
- unter Störerhaftung (mit Hinweisen zur „tatsächlichen Vermutung der Täterschaft„, der „sekundären Darlegungslast“ und zu „Filesharing von Minderjährigen„),
- unter Filesharing Abmahnung und unter
- Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH. Dieser Beitrag enthält ein umfangreiches Update zum Urteil des EuGH vom 17.06.2021 (C-597/19). Aus diesem ergeben sich neue Verteidigungsansätze.
Die Rechtsprechung des BGH zu Filesharing-Abmahnungen haben wir in einem Blog-Beitrag zusammen gefasst >> Filesharing-Urteile des BGH – „Loud“, „Afterlife“, „BearShare“ u.a..
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