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Digirights Administration GmbH – 22 Jump Street

Veröffentlicht am

Aktualisiert: 15.11.2023

Digirights Administration GmbH: - 200 € + 500 € -Scheine durchgestrichen

Die Abmahnung der DigiRights Administration GmbH für den Film „22 Jump Street“ unterscheidet sich nicht von anderen Abmahnungen des RA Sebastian. Daher möchte ich an dieser Stelle keine Hinweise zum Verhalten bei derartigen Abmahnungen geben. Denn Hinweise finden Sie u.a. unter

Die o.a. Beiträge wurden seit ihrer Veröffentlichung mehrfach aktualisiert.

Darüber hinaus finden Sie Informationen zu Abmahnungen auch auf der externen Website „abmahnung.org“.

DigiRights: Hintergrund und Verbindungen

In diesem Beitrag möchte ich einen Blick hinter die Kulissen werfen. Denn die DigiRights Administration GmbH hat nicht etwa die Rechte an dem gesamten Filmwerk „22 Jump Street“ erworben, sondern

„ist Inhaberin des ausschließlichen Rechts, die Tonaufnahme „Bingo Players feat. Far East Movement – Get Up (Rattle)“ im Internet in File-Sharing Netzwerken, sog. Tauschbörsen, öffentlich zugänglich zu machen.“

Zitat aus der Abmahnung

Ein Ausschnitt aus diesem Titel ist während einer Szene im Film für ganze 26 Sekunden zu hören …

Es ist fraglich, ob RA Sebastian nachweisen kann, dass genau diese kurze Sequenz von dem Abgemahnten zum illegalen Download zur Verfügung gestellt wurde. Ist das nicht der Fall, stellt sich die Frage, ob DigiRights klagebefugt ist.

Update 22.06.23

Urheberrechtsschutz für Dateifragmente

Der EuGH hat mit Urteil vom 17.06.2021 (C-597/19) u.a. entschieden, dass auch der Upload von Dateifragmenten unter Umständen eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Urteil bezieht sich aber auf einen Film an sich, also das Gesamtwerk.

Außerdem hat der EuGH auch ausgeführt, dass der Auskunftsantrag des Rechteinhabers gerechtfertigt und verhältnismäßig sein muss, sowie nicht missbräuchlich sein darf.

Damit ist zwar die Frage der fragmentarischen Segmente an sich geklärt. Aber ich habe Zweifel, ob diese Argumentation auf den hier vorliegenden Fall anwendbar ist. Denn mit dem Dateifragment eines Films werden Teile des Films vervielfältigt, also Teile des Gesamtwerks. Damit steht aber noch nicht fest, ob die Dateifragmente Teile des nur 26 Sekunden langen Musiktitels enthielten.

Zudem dürfte hier das o.a. Argument der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen sein.

Digirights Administration GmbH – Auffälligkeiten

In dem Artikel „Abmahnung DigiRights Administration GmbH“ hatte ich mich bereits mit einigen Auffälligkeiten dieser Firma auseinandergesetzt. Die Einnahmen aus den Abmahnungen haben inzwischen offenbar dafür gereicht, dass die Firma DigiRights Administration GmbH in der Lage war, sich einen Briefkasten anzuschaffen.

Das verwundert nicht, denn mittlerweile umfasst die Liste der durch RA Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH abgemahnten Werke mehr als 400 Titel.

Soweit die Fakten. Aber was verbirgt sich dahinter?

Rechteinhaberin DigiRights?

Wie RA Sebastian in jeder Abmahnung freizügig mitteilt, erwirbt die Firma DigiRights Administration GmbH (grundsätzlich das Recht, Tonaufnahmen in Tauschbörsen öffentlich zugänglich zu machen). Abgesehen von der legalen Verwendung von Filesharing-Programmen für den Austausch von freier Software stellt das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Erlaubnis des Urhebers jedoch eine Urheberrechtsverletzung dar.

Im Klartext: Anders als ein Urheber, der an der (legalen) Veröffentlichung seiner Werke interessiert ist, erwirbt die Firma DigiRights Administration GmbH Rechte zur Veröffentlichung, ohne auch nur an eine Veröffentlichung zu denken.

Warum also werden die Rechte erworben? Die Antwort überlasse ich der Phantasie des Lesers ….

Update 17.04.17:

Diese Frage ist auch rechtlich interessant. Ich bin darauf in „Die „Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH“ eingegangen. Das AG Charlottenburg verneint die Aktivlegitimation von DigiRights und hat die Klage abgewiesen.

Update 22.06.23

Allerdings ist auch für diese Frage das o.a. Urteil des EuGH (C-597/19) zu berücksichtigen. Ich habe den o.a. Beitrag entsprechend aktualisiert.

DigiRights, SKB UG, Anternational GmbH, mikrofaktor UG + RA Sebastian

In einem weiteren Artikel („Abmahnung RA Daniel Sebastian + die Firma SKB UG„) hatte ich mich bereits zur Firma SKB UG geäußert. Mittlerweile werden die Verbindungen deutlicher:

  • Die DigiRights Administration GmbH erwirbt die Rechte, Tonaufnahmen in Tauschbörsen öffentlich zugänglich zu machen und ist somit (evtl. – siehe oben) „Rechteinhaber“;
  • Die Datenermittlung für die behaupteten Urheberrechtsverletzungen erfolgte zunächst durch die Firma DigiRights Solution GmbH, später durch die Firma SKB UG, wobei RA Sebastian sich zeitweise offensichtlich nicht sicher war, wer nun die behaupteten Daten ermittelt haben soll;
  • Geschäftsführer der Firmen DigiRights Solution GmbH und DigiRights Administration GmbH war Herr Michael Eisele;
  • Die SKB UG (HRB130332) hat ihren Sitz in der Storkower Straße 158, 10407 Berlin, Geschäftsführer ist Herr Karaoglanov, Pavel;
  • RA Sebastian war Geschäftsführer der 2009 gegründeten mikrofaktor UG (HRB 122885 B); Dem letzten Eintrag im Handelsregister ist folgende Adresse zu entnehmen: mikrofaktor Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Berlin, c/o SKB UG Zimmer 134, Storkower Str. 158, 10407 Berlin;
  • Die Anternational GmbH – eine Büro- und Personaldienstleistungsgesellschaft – hat ihren Sitz ebenfalls in der Storkower Str. 158, 10407 Berlin., Telefon- und Fax-Nummern (030 60 98 56 570 bzw. 030 60 98 56 579) waren jeweils identisch mit den von RA Sebastian angegeben Nummern;
  • Eine Veröffentlichung zur Anternational GmbH im Handelsregister (HRB 141676 B) beinhaltet folgende Informationen: „Veränderungen, 30.10.2014, …. Geschäftsführer: 2. Karaoglanov, Pavel;

Abgesehen davon, dass auf der Website der Anternational GmbH im Impressum lange Zeit noch der alte Geschäftsführer aufgeführt wurde, was zu einer Abmahnung berechtigte :-), haben wir es hier also mit einer hübschen Firmenverflechtung im Hintergrund der Filesharing-Abmahnungen des RA Sebastian zu tun.

Die Staatsanwaltschaft in Berlin, die diese Daten bereits 2012 zur Kenntnis erhalten hat, fand das jedoch nicht merkwürdig.

Update 06.07.2022

Aus der Anternational GmbH wurde die Legalisto GmbH

Und diese hat ihre Geschäftstätigkeit erweitert:

  • HRB 141676 B vom 22.12.21: Büro- und Personaldienstleistungen, IT-Lösungen, Vertrieb und Consulting, Inkasso und andere nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubte Rechtsdienstleistungen, Factoring und Legal Tech sowie Handel mit und Lizenzierung von Rechten geistigen Eigentums.

Sie hat auch nach der Umfirmierung nicht viel Zeit verstreichen lassen. Denn seit Anfang 2022 macht die Legalisto GmbH als Inkassounternehmen Forderungen aus Uralt-Abmahnungen von 2012 – 2014 geltend. Rechteinhaber waren damals die Daedelic Entertainment GmbH bzw. Herr Robert Diggs.

Wer hat damals abgemahnt? Die Frage stellt sich eigentlich nicht. Denn aufgrund der o.a. Verflechtungen gibt es nur eine Antwort: Rechtsanwalt Daniel Sebastian.

Meine Recherchen haben einige weitere interessante Gesichtspunkte zu diesen Firmen- und personellen Verbindungen ergeben. Aber das würde diesen Blog-Beitrag überfrachten. Daher habe ich dazu einen weiteren Beitrag verfasst >> Die Legalisto GmbH – Hintergründe und Verbindungen.

Dieser Beitrag enthält auch erste Informationen zu den Hintergründen der Burgschild GmbH.

Update 15.11.2023

Inkassoschreiben der Burgschild GmbH

Mittlerweile verschickt die Burgschild GmbH tausende Inkassoschreiben, die Bezug nehmen auf Abmahnungen für die DigiRights Administration GmbH, die ab 2013 durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian erfolgt sind.

Und auch bei dieser Inkasso-Firma gibt es – abgesehen von diversen Verbindungen zu RA Daniel Sebastian verschiedene Auffälligkeiten:

U.a. sind der Geschäftsführer und der Prokurist der Burgschild GmbH jeweils auch Geschäftsführer und Prokurist der DigiRights Administration GmbH.

M.a.W: Der Geschäftsführer des Inkassounternehmens ist auch Geschäftsführer seines Auftraggebers ….

Aber die Firmenverflechtungen und Hintergrundinformationen zu diesen Personen sind umfangreicher. Hinweise dazu und Verhaltensempfehlungen finden Sie unter Mahnungen von Burgschild Inkasso.

Weitere Informationen zu Abmahnungen finden Sie

  • in den „FAQ Abmahnung“ (Antworten auf häufige Fragen zu Abmahnungen),
  • unter Störerhaftung (mit Hinweisen zur „tatsächlichen Vermutung der Täterschaft„, der „sekundären Darlegungslast“ und zu „Filesharing von Minderjährigen„),
  • unter Filesharing Abmahnung und unter
  • Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH. Dieser Beitrag enthält ein umfangreiches Update zum Urteil des EuGH vom 17.06.2021 (C-597/19). Aus diesem ergeben sich neue Verteidigungsansätze.

Die Rechtsprechung des BGH zu Filesharing-Abmahnungen haben wir in einem Blog-Beitrag zusammen gefasst >> Filesharing-Urteile des BGH – „Loud“, „Afterlife“, „BearShare“ u.a..

Die Beiträge zu RA Daniel Sebastian, die verschiedene Gesichtspunkte betreffen und mehrfach aktualisiert wurden, haben wir in einem Blogbeitrag zusammen gefasst >> Rechtsanwalt Daniel Sebastian.

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4 Kommentare

  1. „Die Staatsanwaltschaft in Berlin, die diese Daten bereits 2012 zur Kenntnis erhalten hat, fand das jedoch nicht merkwürdig“

    Gibt es schon neuere Fälle? Immerhin kommen jetzt wieder neue Abmahnwellen durch den RA…

    VG Daniel

    1. @ Daniel,
      Anzeigen gegen RA Sebastian wegen „normaler“ Filesharing-Abmahnungen sind mir derzeit nicht bekannt. Es gab aber auch Anzeigen im Zusammenhang mit der Redtube-Affäre, den Sachstand kenne ich leider nicht.

      VG Frauke Andresen

Kommentare sind geschlossen.