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Abmahnung DigiRights Administration GmbH

Veröffentlicht am

Aktualisiert: 20.08.2023

Abmahnung DigiRights Administration GmbH: Euro-Scheine

Das Thema „Abmahnung Digirights Administration GmbH“ ist umfangreich. Da meiner Kanzlei eine Vielzahl von Abmahnungen vorliegt, in denen die Firma DigiRights Administration GmbH als Rechteinhaberin angegeben wird, habe ich – aus gegebenem Anlass – etwas genauer recherchiert.

Ich wollte mehr über diese (vermeintliche) Inhaberin von Urheberrechten erfahren. „Vermeintlich“ deshalb, weil die meisten Kanzleien, die angeblich von der DigiRights Administration GmbH beauftragt wurden, noch nicht einmal eine Vollmacht vorgelegt haben.

Daraus ergibt sich auch der Anlass dieses Beitrags. In diesen Fällen bitte ich meine Mandanten, die modifizierte Unterlassungserklärung direkt an den benannten „Rechteinhaber“ zu senden. Im Fall der DigiRights Administration GmbH weise ich meine Mandanten auch darauf hin, dass sie das Einschreiben mit dem Vermerk zurück erhalten werden, dass der Adressat unter der angegebenen Adresse (Elisabethenstraße 43, 64283 Darmstadt) nicht zu ermitteln ist.

DigiRights – keine Zustellung möglich

Der Versuch, die modifizierte Unterlassungserklärung durch die zuständige Gerichtsvollzieherin zustellen zu lassen, brachte ein interessantes Ergebnis. Denn die GVZ teilte mit:

Abmahnung DigiRights

Vielleicht sollte man an alle durch die Firma DigiRights Administration GmbH Abgemahnten einen Spendenaufruf verfassen? So könnte man etwas Geld sammeln, damit sich die arme GmbH wenigstens einen Briefkasten leisten kann.

Interessant ist die Mitteilung der Gerichtsvollzieherin auch, wenn man sich den Handelsregisterauszug der Firma DigiRights Administration GmbH ansieht:

Abmahnung DigiRights Administration GmbH

Die Lizenzierung von Rechten mag ja von der heimischen Couch aus funktionieren, aber die Produktion von Tonträgern und Bildtonträgern? Selbst wenn der (mittlerweile ehemalige) Geschäftsführer der DigiRights Administration GmbH, Herr Eisele, eine entsprechend große Privatwohnung besitzt, warum gibt er dann nicht diese Adresse als Geschäftssitz an? Warum nutzt er eine Adresse ohne Büroräume und Briefkasten?

DigiRights & Co.

Vielleicht, weil Herr Eisele auch Geschäftsführer der DigiRights Solution GmbH in der Elisabethenstraße 43 in 64283 Darmstadt war? Auch hier hilft der entsprechende Handelsregistereauszug weiter:

digirights solution

Der Geschäftszweck der Firma DigiRights Solution GmbH besteht bestand also in der technischen Unterstützung der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH. Damit ist war die Digi-Group dann komplett.

Klartext: DigiProtect oder DigiRights erwarben das Recht, bestimmte Titel in Tauschbörsen bzw. Filesharing-Netzwerken zu veröffentlichen. Und die DigiRights Solution GmbH ermittelte dann mittels spezieller Anti-Piracy-Software die entsprechenden Urheberrechtsverletzungen …. ein Schelm, der Arges dabei denkt …..

Ich gebe zu: Meine Erkenntnisse sind nicht neu – bereits 2009 hat „gulli“ einen sehr interessanten Artikel mit dem Titel „Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?“ veröffentlicht.

Für alle Interessierten: Mit etwas Recherche findet man das in dem Artikel angegebene Dokument noch im Netz – es ist sehr aufschlussreich ….

Zum Abschluss noch ein paar Fakten und Zahlen:

Auf der Website der DigiRights Solution GmbH werden wurden als Partner die Kanzleien Schalast & Partner Rechtsanwälte und Denecke, von Haxthausen & Partner benannt (mittlerweile wird DigiRights von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vertreten).

Auf einer Liste, die der Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. veröffentlicht hatte, waren für Abmahnungen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH insgesamt über 130 Titel eingetragen (inzwischen sind es wesentlich mehr).

Erstaunlich, dass die Einnahmen trotzdem nicht für einen Briefkasten reichen gereicht haben…………

Update 01.06.13:

Offenbar hatten die Einnahmen der DigiRights Administration GmbH dann doch für einen Briefkasten gereicht. Ob es auch Büroräume gibt, kann ich nicht einschätzen. Jedenfalls können konnten die Einschreiben nie direkt an einen Mitarbeiter zugestellt werden. Sie wurden durch den Zusteller im Postamt hinterlegt und später – meist durch Frau Eisele – abgeholt.

Update 12.04.17:

Die DigiRights Administration GmbH hat inzwischen mehrfach Klagen eingereicht. Diese wurden von einigen Gerichten abgewiesen – siehe „AG München weist Klage des RA Daniel Sebastian ab“ und „Die „Rechteinhaberin“ DigiRights Administration GmbH

Update 12.07.22:

Herr Eisele ist inzwischen nicht mehr Geschäftsführer der DigiRights Administration GmbH. Auf Verbindungen des neuen Geschäftsführers und mögliche zukünftige Entwicklungen bin ich in dem Beitrag Die Legalisto GmbH – Hintergründe und Verbindungen eingegangen.

Dieser Beitrag wurde seit seiner Veröffentlichung mehrfach aktualisiert und ergänzt.

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2 Kommentare

  1. Hallo Frauke Andresen.

    eins kurz vorweg: Daß ich im Folgenden “Duze” hat nichts mit etwaiger “Respektlosichk eit”, “Unhöflichkeit” oder so zu tun. Ich persönlich vertrete lediglich die Meinung, daß man sich auf der Alm und in Foren/Blogs ruhig “Duzen” darf. Sollte das nicht genehm sein, reicht ein dezenter Hinweis.

    Zum Thema: Aufgrund des blog-Verweise von Thomas Stadler bin ich hier auf die Seite aufmerksam geworden.
    Mit dem Thema “Digiprotect”/” Digirights”/”Di gi Tracing” (gehört neben zahlreichen anderen auch dazu…) bin ich -behaupte ich ‘mal – ziemlich gut vertraut.
    Im Fall der Präsentationen, d.h. sowohl die Digiprotect “Turn Piracy Into Profit”-Präsent ation (nicht zu verwechseln mit dem Flyer der Popkomm seinerzeit), als auch die Digirights-Präs entation kenne ich sogar zufälligerweise auch denjenigen, der das seinerzeit geleakt hatte…
    Naja, da du auf z.B. gulli-Beiträge verlinkst, hast du ja evtl. schon ‘mal ‘n Beitrag von mir zum Thema gelesen..!?

    Lange Rede, kurzer Sinn. Der Grund, weshalb ich hier -neben eines Hilfsangebotes meinerseits (bzgl. Technik, Dokumente, “Gesamtbild”… ) – überhaupt schreibe, ist der daß du auf deiner website folgendes zum Besten gibst:

    (ZITAT) “Unter Anwälten sagt man: Einmal Strafrechtler – immer Strafrechtler! Ich habe meine juristische Laufbahn im Bereich des Strafrechts begonnen. Später war ich auch auf anderen Rechtsgebieten tätig – doch die Liebe zum Strafrecht ist geblieben.”(ZIT AT Ende)

    Da nehme ich dich doch glatt beim Wort. In dem Zusammenhang möchte ich nämlich das ganz gerne ‘mal nutzen um eine ganz einfache Frage zu stellen:
    Warum ist dieses “Digiprotect”-M odell nicht bandenmäßiger Betrug (§ 263 StGB) nebst Steuerhinterzie hung (§370 AO)?

    WAS hat das mit Zivilrecht noch zu tun? Wieso ermittelt kein Staatsanwalt?*

    Hier der Hintergrund bzw. die laienhafte (da Nichtjurist) Begründung zu meiner Frage:

    abmahnwahn-dreipage.de/…/…

    So! Damit bedanke ich mich vorab für die sicherlich spannende Antwort und verbleibe meine Hilfe anbietend mit freundlichen Grüßen**,

    Baxter
    _________________________________
    P.S. #1: Die Digirights-Präs entation ist sogar immer noch im Orginial online, allerdings in der englischen Version:
    webfact-test.de/…/…
    Die Zusammenhänge zwischen Digiprotect/Dig irights/Hackerc ompany/Webfact. ..etc. hatte ich irgendwo ‘mal erläuter.
    P.S. #2: Auf deutsch als *.ppt gibt es die Datei hier: torrentfreak.com/files/praesentation_de_gesamt.ppt
    P.S. #3: Noch mehr Firmen –> board.gulli.com/…/…
    P.S. #4: ALLES AUF EINEM BLICK hat man hier—>
    pdfcast.org/…/…
    Das ist eine Linksammlung! Die links kann man ruhig anklinken, denn das sind ebenfalls Dokumente auf pdfcast.org!

    Beispiel: Dort findest du zum Beispiel (!) auch den Handelsregister auszug der Digirights Solution GmbH. Dort tauchen alle auf, also der Eisele, Digiprotect, der Tielesch… etc. Allerdings ist das eigentlich relativ unspektakulär, verglichen mit all den zahlreichen leaks bzgl. z.B. Kontoauszüge in Schottland, Rahmeneckwertev ereinbarungen etc. …

    * Ob das evtl. daran liegt, daß Digiprotect z.B. von Moses Pelham und Andreas Walter gegründet wurde oder daß Kornmeier ein “dicker Fisch” im Music Business ist? Ich weiß es auch nicht… Dafür weiß ich folgendes:

    – WER hatte seinerzeit (09/2008) den allerersten Auskunftanspruc h gemäß §101 UrhG erwirkt? Genau: DIGIPROTECT/Kornmeier
    – WER hatte seinerzeit (05/2010) die sog. BGH-WLAN-Urteil “Sommer unseres Lebens” erstritten? Richtig: DIGIPROTECT (offiziell im Text zwar “3p Gesellschaft für Kommunikation mbH”, aber siehe oben…)
    – WER hatte vor Kurzem (04/2012) die BGH-Durchwinken tscheidung “Alles kann besser werden” erwirkt? So genau weiß ich das zugegebenermaße n gar nicht, allerdings mahnt Digiprotect ja auch für Tonpool Medien GmbH ab…

  2. Lässt man sich die Adresse der Web-Site auflösen, bekommt man die Informationen, dass der Provider 1&1 ist und die Domain auf einen gewissen Martin Tielesch registriert ist. Dabei ist auch die E-Mailadresse dieses Martin Tielesch vermerkt, lässt man sich diese noch auflösen, so steht wieder die Adresse in Darmstadt da sowie die IP’s der Mailserver. Man könnte Annehmen, dass entweder ein Name (Eisle oder Tielesch) nicht stimmt. Aber mit diesen 2. Namen Liese sich bestimmt noch einiges in Erfahrung bringen…

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