Das Mahnschreiben LAW-Service Düsseldorf beruht auf folgendem Sachverhalt: 2010 gab es einen neuen und offenbar schnell verglühten Stern am Abmahnhimmel: Rechtsanwältin Doreen Kruse aus Dortmund hatte im Auftrag der Studija Monolit (GmbH nach russischem Recht) mehrfach Abmahnungen wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen an dem Werk “Gluhar v Kino” verschickt.
Das Geschäft hat sich wohl nicht gelohnt – die letzten Abmahnungen von Rechtsanwältin Doreen Kruse stammen laut Google aus 2011.
Nun hat sich offenbar Rechtsanwalt Eugen Reznitskiy, der seine Kanzlei als „LAW-Service Düsseldorf“ bezeichnet, der Altlasten angenommen und verschickt ein Mahnschreiben für eine Abmahnung der RAin Kruse aus dem Jahr 2010.
Das Mahnschreiben des LAW-Service Düsseldorf ist in vielerlei Hinsicht merkwürdig. Und ich kann es niemandem verdenken, wenn er es für ein Fake hält. Ich wollte meine Mandantin aber zutreffend beraten, daher habe ich auf der Website der zuständigen Anwaltskammer nachgesehen: Herr Eugen Reznitskiy ist wirklich als Rechtsanwalt zugelassen.
Mahnschreiben LAW-Service Düsseldorf – Auffälligkeiten
Rechteinhaberin soll nunmehr die Aegis Multimedia Service GmbH sein. Wie diese zur Rechteinhaberin wurde, ergibt sich aus dem Mahnschreiben nicht (dazu unten mehr).
Im Mahnschreiben wird ausgeführt:
RA Eugen Reznitskiy ist dabei offenbar entgangen, dass – vorausgesetzt die Abmahnung wäre berechtigt gewesen, was ich stark bezweifele – die Forderung hinsichtlich der Anwaltskosten seit 01.01.14 verjährt ist. Eine Forderung in Höhe von über 2.100,– EUR in den Raum zu stellen, um dann „großzügig“ eine Pauschalzahlung von 1.400 EUR zu fordern, halte ich für Nötigung. Denn ein Anwalt weiß – oder sollte zumindest wissen, dass diese Forderung nicht durchsetzbar, da teilweise verjährt, ist.
Selbst wenn man für das unbekannte Werk einen Schadenersatz i.H.v. 900 EUR annehmen wollte, würde die Gesamtforderung inkl. Zinsen unter 1.400 EUR liegen, wodurch meines Erachtens auch der Tatbestand des versuchten Betruges erfüllt ist.
RA Eugen Reznitskiy + Alexander Paliy
RA Reznitskiy gibt als Geschäftsführer der Aegis Multimedia Service GmbH Herrn Alexander Paliy an. Eine Google-Recherche zur Aegis Multimedia Protection GmbH führt nicht nur zu interessanten Informationen bzgl. dieser GmbH, sondern auch zu interessanten Verbindungen zwischen RA Reznitskiy und Herrn Alexander Paliy: Aus dem Handelsregister ergibt sich:
„Amtsgericht Dortmund
HRB 22513: Aegis Multimedia Protection GmbH, Dortmund, Schwanenwall 8 – 10, 44135 Dortmund. Nicht mehr Geschäftsführer: ….. Paliy, Alexander, Dortmund, ….. Bestellt zum Geschäftsführer: Reznitskiy, Eugen, Düsseldorf, …..,“
2014 wurde dann aus der Aegis Multimedia Protection GmbH die Consilia GmbH (Amtsgericht Düsseldorf HRB 72699).
Aegis Multimedia Protection GmbH – die Zweite
Seit Anfang August existiert wieder eine Aegis Multimedia Protection GmbH:
„Amtsgericht Hamm Aktenzeichen: HRB 9175, Neueintragungen 02.08.2017:
HRB 9175: Aegis Multimedia Protection GmbH, Unna, Massener Straße 59, 59423 Unna. … Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, … und mit ihr die Änderung der Firma (bisher Paliy Service UG (haftungsbeschränkt) und des Unternehmensgegenstandes, … sowie die Sitzverlegung von Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund HRB 26499) nach Unna. ….. Gegenstand: Vertrieb von urheberrechtlich geschützten multimedialen Werken, Mediaconsulting, Werbung & Verlag, Marketing und Verwaltungsservice, Handel mit genehmigungsfreien Gütern aller Art, Im- und Export von genehmigungsfreien Gebrauchsgütern aller Art, Herstellung von Datenträgern (CD, DVD, Blue-ray, Video etc.), Führung eines VoD-Dienstes, Reisevermittlung, Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen für Dritte, Entwicklung von und Handel mit IT-Lösungen, sowie Handel mit Kraftfahrzeugen und deren Ersatzteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. …. Geschäftsführer: Paliy, Alexander, Dortmund,“
Bei so viel Vielseitigkeit kann man nur den Hut ziehen – Werbung, Mediaconsulting, Reisevermittlung, Autohandel und einiges mehr. Denn offenbar betreibt Herr Paliy auch ein Restaurant (hier befand sich zunächst ein Link zum Impressum der betreffenden Website, die Seite mit dem Impressum wurde aber mittlerweile gelöscht).
Und auch RA Eugen Reznitskiy ist offenbar sehr vielseitig. Das will ich hier aber nicht weiter ausführen – wen es interessiert, der findet bei NorthData weitere Infos.
Das mir vorliegende Mahnschreiben des RA Reznitskiy stammt vom 14.08.17 – da haben sich die Herren aber beeilt. Allerdings ist mir nach wie vor schleierhaft, wie die Firma Aegis Multimedia Protection GmbH zu den hier behaupteten Urheberrechten gekommen sein soll – dies erst recht bei der abwechslungsreichen Firmengeschichte.
Ich bin jedenfalls gespannt, wie die Sache sich weiter entwickelt und ob RA Reznitskiy die behauptete Forderung gerichtlich geltend machen wird.
Update 10.10.2017:
Mittlerweile erhalte ich täglich mehrere Anfragen von Abgemahnten, die zwischenzeitlich einen Mahnbescheid des RA Eugen Reznitskiy erhalten haben.
Es ist sicherlich nicht auszuschließen, dass in dem einen oder anderen Fall nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid evtl. auch eine Klage erfolgt.
Aber: Derartige Verfahren sind aufgrund des Zeitaufwandes für einen Anwalt eine wirtschaftliche Katastrophe. Diese könnte nur durch erhebliche Einnahmen aus Abmahnungen und durch mehrere Anwälte „aufgefangen“ werden. Beides scheint mir beim LAW-Service Düsseldorf nicht der Fall zu sein.
Die mir bekannten Mahnbescheide sind auch alle fehlerhaft.
Den Abgemahnten, die mich telefonisch kontaktiert haben, konnte ich nur eine Antwort geben: Hier geht es mehr um Poker, als um eine juristische Auseinandersetzung .
Traurig, aber wahr.
Wann trennt der Gesetzgeber endlich die Spreu vom Weizen?
Update 05.04.18:
Zur Zeit verschickt Rechtsanwalt Eugen Reznitskiy erneut Mahnschreiben wegen behaupteter Rechtsverletzungen, die 2010 stattgefunden haben sollen. Aus dem Law-Service Düsseldorf wurde mittlerweile der Law-Service Dormagen.
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Hallo zusammen, habe genau den gleichen Abmahnung gekriegt (ich habe nicht reagiert, dachte schon verjährt seit 2009) und später auch den Mahnbescheid. Wird die Frist von 10 Jahren erst Ende dieses Jahres ablaufen?
Wenn die Abmahnung 2010 war, erst Ende 2020
Sehr geehrte Frau Andresen,
auch ich leide zurzeit an der Briefflut von den Herrn E.R..
Bis zum 9.11. habe ich mir auch nichts anhaben lassen und die schreiben verwart, aber mehr oder weniger Ignoriert.
Am 9.11. bekam ich einen Vollstreckungsbescheid und weiß nicht was ich machen soll.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
S.
Sehr geehrter Herr S.
ich habe Ihnen eine Mail geschickt.
Für alle Interessierten – es ist besser, bereits auf einen Mahnbescheid zu reagieren. Wird ein Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, ist es zu spät!
MfG
Frauke Andresen
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Andresen,
auf diesem Wege möchte ich mich bei Ihnen für die getätigte Recherchearbeit und nützlichen Informationen bedanken. Meine Eltern und Ich haben ebenfalls solche Mahnschreiben bekommen, also das volle Programm von RAin Doreen Kruse (2010) bis hin zum letzten Mahnschreiben vom 24.10.2017 von RA Eugen Reznitskiy.
Am Mittwoch, den 1.11.2017 werde ich die Strafanzeige wegen versuchten Betruges und Nötigung bei der Staatsanwaltschaft in meiner Stadt erstatten. Ich hoffe, Sie haben nichts dagegen, dass ich für die Strafanzeige zum Teil die Textpassagen aus Ihrem Artikel verwendet habe und Ihren Artikel zusammen mit allen mir vorliegenden Mahnschreiben der Strafanzeige beigelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas S.
Sehr geehrter Herr S,
Sie können die Textpassagen und meinen Artikel gern verwenden.
MfG Frauke Andresen
Hallo,hier ist Fa.Schulz wir haben bereitz 2010 ersten Brief Bekommen wegenkosten und Mahngebüren,haben gleich reagirt waren damals auch bei einem Anwald wegeng ganze Sachen.Jetzt hach 6 Jahre bekommen wir wider die Mahnbriefe und Zinsenkosten Gesamtsumme,2.374 euro.Was sollen wir jetz machen,zum Anwalt gehen wegen Widerspruch.Danke Fa.Schulz 24.10.2017
Sie können bei einem gerichtlichen Mahnbescheid selbst Widerspruch einlegen oder einem Anwalt damit beauftragen.
Ein neuer Brief ist da. Bezugnehmend auf den Widerspruch (gerichtl. Mahnbescheid), wird ein „letztes vorgerichtliches“ Angebot gemacht: „Vergleichssumme“ von knapp 2150€.
Hallo,
ich habe gestern am 17.10. einen neuen Bescheid von E.R. erhalten (nachdem ich einem vorherigen Mahnbescheid vom Amtsgericht widersprochen habe), indem er nun ein Letztes mal die Chance gibt, die Vorschlagszahlung i.H.v. 2151,66€ zu tätigen, ansonsten geht es gerichtlich weiter.
Soll man jetzt abwarten und hoffen, dass es nicht vor Gericht geht oder sollte man weitere Schritte einleiten?
Dem Bescheid von E.R. lag noch ein Abtretungsvertrag bei von Firma Consila GmbH und Aegis Multimedia Protection GmbH
Sie sind nicht der Einzige, der einen derartigen „Bettelbrief“ erhalten hat. Ich nehme an, dass jeder, der Widerspruch eingelegt hat, dieses Schreiben bekommen wird. Dieses Schreiben zeigt: Wenn die Gegenseite klagen wollte, hätte sie es schon getan und nicht dieses Schreiben verschickt.
Es ist nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen Klagen erfolgen. Nach meinen Informationen gibt es aber sehr viele Widersprüche zu entsprechenden Mahnbescheiden. Dass in jedem Fall geklagt wird, halte ich für sehr unwahrscheinlich – der Aufwand wäre viel zu hoch.
Außerdem ist die Forderung m.E. teilweise verjährt. Die Rechtekette ist zumindest fraglich und in einem evtl. Gerichtsverfahren gibt es vermutlich weitere Argumente zu Gunsten der Abgemahnten.
Abtretungsvertrag der Firma Consila GmbH oder Consilia GmbH? Wenn letzteres: Überraschung :-) Geschäftsführer der Consilia GmbH ist Ass. jur. Eugen Reznitskiy (Impressum Consilia GmbH – das Impressum scheint veraltet zu sein, damals hatte er offenbar noch keine Zulassung).
Können Sie mir das Schreiben mit den Abtretungsverträgen als Scan per Mail schicken? Es interessiert mich wegen der Rechtekette.
Hallo Frau Andresen, vor nicht allzu langer Zeit haben wir zwei Abmahnungen erhalten, wie oben von Ihnen ausgeschnitten, die Reaktion waren auch zwei Mahnbescheide, denen wir widersprochen haben und heute kamen erneuert zwei Briefe von diesem Rechtsanwalt…in denen er nun von seiner Mandantin (wohl gemerkt, nun eine Frau) nochmal jeweils eine Vergleichssumme in Höhe von 2151,66 EUR einfordert.
Was nun? Kommt jetzt die Klage?
Mandantin bezieht sich vermutlich auf die GmbH.
Klage in Einzelfällen ist denkbar, in allen Widerspruchssachen aber unwahrscheinlich.
Hallo, habe vor zwei Wochen auch mal so ein Schreiben, habe aber nicht drauf reagiert… gestern war nun eine Mahnung im Postfach die ich nun leider ernst nehmen muss, da ist auch ein Widerspruch mit bei den ich Gerne ausfüllen möchte falls mir jemand dabei helfen könnte wäre dies sehr lieb ich habe auch vor alles mit bei zu legen was ich habe und dies auch als NICHT RECHTENS zu beurteilen
Beim Widerspruch muss nur oben das Datum, darunter das Kreuz bei „ich widerspreche insgesamt“ und unten unterschrieben werden. Ich empfehle nicht, irgendwelche Unterlagen beizufügen.
und dann ist erstmal abwarten angesagt oder wie stelle ich mir das vor ?.
es kann in diesem Fall ja auch zum Gericht kommen und dann stehen meine Karten gegen so einen Anwalt eher schlecht oder nicht ?
Erst einmal abwarten ist richtig.
Richtig ist auch, dass es bei einem Einspruch zu einem Gerichtsverfahren kommen kann. Nach meinen Informationen gibt es viele Mahnbescheide des LAW-Service. Da Filesharing-Verfahren (bei einem geringen Honorar) sehr arbeitsintensiv sind, rechne ich nicht damit, dass bei allen Widersprüchen Klagen des LAW-Service erfolgen, sondern vermute, dass es in erster Linie darum geht, Druck aufzubauen, um so Zahlungen zu erreichen.
Wie die Karten im Fall eines Gerichtsverfahrens stehen? Es kommt u.a. auf den konkreten Einzelfall an. In einem evtl. Verfahren sollte es u.a. auch um die Rechtekette gehen. Filesharing-Verfahren sind eine Spezialmaterie – sich allein in einem evtl. Verfahren zu vertreten, ist nach meinen Erfahrungen für einen juristischen Laien nicht möglich.
Hallo, ein Freund hat gestern ein gerichtliches Mahnschreiben erhalten.
Wenn ich richtig verstanden habe, dem Ganzen widersprechen oder sollte er noch weitere Schritte einleiten?
Widerspruch reicht.
Das gleiche Schreiben und ein Mahnbescheid haben wir auch bekommen. Haben dem Ganzen widersprochen.
Mal sehen was noch kommt.
Bei uns ist die Tage ein Mandant erschienen, der auch bereits 2010/11 für diesen Film in Anspruch genommen wurde. Der Witz an der Geschichte ist jedoch in unserem Fall, dass unser Mandant seinerzeit 300,- € zur Abgeltung aller Forderungen aus diesem Vorfall an die Kanzlei Haas und Kollegen gezahlt hatte.
Leider kann man die Zahlungsfähigkeit der Gegenseite nicht einschätzen, sonst würde ich es auf ein streitiges Verfahren ankommen lassen, bevor ich mitteile, dass die Forderung längst erledigt ist. Aber die Gebühr für das Einlegen des Mahnbescheides werde ich dem Kollegen auf jeden Fall aufdrücken…
Hm, genau das gleiche ist mir passiert.
Ich habe auch den Vergleichsvorschlag von RÄ Haas und Ko. im Jahr 2011 angenommen und vollständig beglichen und nun das gerichtliches Mahnbescheid von Aegis erhalten.
Das ist interessant! Wenn ein Vergleich wirksam zustande gekommen ist, ist der Mahnbescheid auf jeden Fall nicht berechtigt.
Auf dem gerichtlichen Mahnbescheid steht ein merkwürdige Satz:
„Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhänge“
Wie soll man den verstehen in Zusammenhang mit zustande gekommenen und auch beglichenen Vergleich von RÄ Haas und Ko. ?
Der Satz hat mit dem Vergleich nichts zu tun.
Hallo Frau Andresen,
vielen Dank für die ausführliche Aufklärung. ich kann nicht nachvollziehen ob es überhaupt zulässig ist, wenn es bereits im Jahr 2011 einem Mahnbescheid widersprochen wurde und die damalige Abmahnkanzlei nicht reagiert hat, jetzt kommt nach 6 Jahren noch ein Mahnbescheid über den gleichen Fall. Der Abmahner hat doch die Chance gehabt den Fall erfolgreich zu beenden oder? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Herr Rebrov,
war es ein (gerichtlicher) Mahnbescheid oder „nur“ eine Mahnung? Ist aber auch nicht wichtig – die behauptete Schadensersatzforderung (Lizenzschaden) ist noch nicht verjährt.
Wenn es nunmehr allerdings ein gerichtlicher Mahnbescheid ist, muss darauf reagiert werden, sonst kommt ein Vollstreckungsbescheid und aus diesem kann die behaupte Forderung vollstreckt werden.
Der Abmahner hat doch die Chance gehabt den Fall erfolgreich zu beenden oder?
Sehe ich auch so, ist aber juristisch ohne Belang.
Viele Grüße
Vielen Dank für Ihre Antwort. Im 2011 habe ich einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen und im Ganzen widersprochen und seit dem war Ruhe. Jetzt kommt der E. R. und möchte wieder Geld haben, bis jetzt habe ich einen Brief und einen gerichtlichen Mahnbescheid (dem wurde im Ganzen widersprochen) erhalten. Was könnte jetzt kommen?
Derzeit also „nur“ das Mahnschreiben? Es könnten weitere Mahnungen oder ein weiterer gerichtlicher Mahnbescheid kommen oder gleich Klage erhoben werden. Mahnbescheid ist nicht auszuschließen – geht schnell kostet wenig. Eine Klage ist zwar auch nicht auszuschließen, halte ich aber für wenig wahrscheinlich. Derartige Verfahren sind sehr arbeitsintensiv und wirtschaftlich meist nicht sinnvoll. Es sei denn, der Abmahner legt es darauf an, ein Urteil zu seinen Gunsten zu bekommen, weil er dieses dann in den weiteren Mahnsachen als Druckmittel verwenden könnte.
Hallo Frau Andresen, derzeit habe ich nur einen gerichtlichen Mahnbescheid (dem wurde im Ganzen widersprochen) erhalten. MfG
Hallo
welche Forderungen genau sind den verjährt? Nur die Rechtsanwaltkosten? Wonach bemisst sich die Verjährungsfrist? Nach BGB § 195? oder doch nach ZPO? Und meinen Sie, dass solch ein benehmen den Tatbestand des Betrugs begründen könnten?
Voraussichtlich Danke für die Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Es sind im Moment die Rechtsanwaltskosten verjährt (§ 102 Satz 1 UrhG, § 195 BGB) – die Auskunfts- und Ermittlungskosten meines Erachtens auch, da nicht begründet (Pauschalangabe reicht nicht).
Der Lizenzschaden verjährt erst nach 10 Jahren (§ 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB) – siehe dazu https://von-wegen-abmahnung.de/blog/bgh-urteil-everytime-we-touch.
Ich halte die Geltendmachung von Forderungen durch einen Rechtsanwalt, der weiß (oder wissen muss), dass diese – zumindest teilweise – unberechtigt, da verjährt, sind für Nötigung. Und da selbst das „großzügige“ Vergleichsangebot höher ist, als der Lizenzschaden + Zinsen besteht zumindest der Verdacht des ggf. versuchten Betruges. Ob die Staatsanwaltschaft meine Auffassung teilt, ist mir nicht bekannt. Diese Mahnschreiben sind in mancher Hinsicht neu und aktuell und es gibt vermutlich diesbezüglich noch keine staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen.
Dann sagen Sie mir bitte ,, wieso hab ich genau gleichen schreiben gekriegt ?? Nur die Name wurde geändert .
Das liegt in der Natur der Sache. Abmahnungen und Mahnschreiben sind häufig – bei Filesharing-Angelegenheiten immer – computergenerierte Standardschreiben, in denen nur die relevanten Daten ausgetauscht werden.
Das ist kein Antwort auf meine Frage !!!! Was Sie geschrieben haben, das wusste ich !!! Ich verstehe nicht wie können mehrere Menschen gleichen Film am gleichen Zeit runterladen haben ????
Ich habe zwar die behauptete Zeit nicht erwähnt, aber falls Sie mehrere dieser Abmahnungen/Mahnschreiben kennen: Die gleiche Zeit ist prinzipiell möglich, denn das ergibt sich aus der Funktionsweise des Filesharing – einfach mal über Google suchen oder bei Wikipedia nachsehen …
Hallo zusammen, hab genau den gleichen Abmahnung gekriegt, ich persönlich halte es für ein Fake!!
Ein Fake ist es nicht – es ist ein anwaltliches Mahnschreiben, das zwar Fehler enthält, aber trotzdem ernst genommen werden muss