Meiner Kanzlei liegt eine Vielzahl Abmahnungen des RA Sebastian vor. Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH mahnt er behauptete Urheberrechtsverletzung ab. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, durch unerlaubten Download/Upload von Musiktiteln gegen das Vervielfältigungsrecht gem. § 16 UrhG verstoßen zu haben.
Ich habe irgendwann aufgehört Beiträge zu den einzelnen abgemahnten Titeln oder Alben zu verfassen (aber die vorhandenen Beiträge aktualisiert). Denn er hat zwar in den letzten Jahren seine Abmahnungen leicht angepasst. Und die Forderungshöhe ist je nach Anzahl der Titel unterschiedlich. Aber die Antwort auf die für Sie wichtige Frage „Was müssen Sie beachten?“ ist immer gleich (>> Abmahnung Danza Kuduro).
Die Abmahnung des RA Daniel Sebastian
Auf einige Aspekte der Abmahnung des RA Daniel Sebastian möchte ich näher eingehen. In seinem Schreiben teilt Rechtsanwalt Sebastian mit, dass die Firma SKB UG die Daten der angeblichen Urheberrechtsverletzung erhoben und „beweissicher dokumentiert“ habe. Entsprechende Nachweise fehlen aber – wie oft auch bei Abmahnungen anderer Kanzleien.
Die Firma SKB UG
Interessant ist diesbezüglich der Handelsregisterauszug des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen: HRB 130332 B (der oben verlinkte Handelsregisterauszug stammt von 2023. Die u.a. Angaben zum Gegenstand und dem „enormen“ Grundkapital sind auch 2023 identisch. Nur die Adresse hat sich geändert).
Dort findet man unter Neueintragungen am 12.11.2010:
„Firma: SKB UG (haftungsbeschränkt) Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Weserstr. 187, 12045 Berlin
Gegenstand: Der Dienst zur Verfolgung und Verwertung von Urheberrechten
Stamm- bzw. Grundkapital: 210,00 EUR„
AG Charlottenburg, HRB 130332 B
Abgesehen davon, dass mir nicht ganz klar ist, warum Urheberrechte „verfolgt“ werden sollen, dürfte sich die enorme Investition von 210,00 EUR mittlerweile rentiert haben …
Unter „Abmahnung Digirights Administration GmbH – 22 Jump Street“ finden Sie weitere Hinweise zur Firma SKB UG.
Wer hat die Daten ermittelt?
Verwirrend ist allerdings, dass Rechtsanwalt Sebastian in seinem Schreiben (einige Seiten weiter) dann mitteilt, dass die Firma DigiRights Solution GmbH die IP-Adresse ermittelt habe. Wer war es denn nun?
Das Muster: Aufbau von Druck
Ansonsten folgt die Abmahnung des RA Daniel Sebastian dem bekannten Muster. Einerseits weist er den Abgemahnten auf seine angebliche sekundäre Darlegungs- und Beweislast hin. Er bezieht sich dabei auf ein (älteres) abmahnfreundliches Urteil. Gegenteilige Entscheidungen führt er natürlich nicht auf.
Andererseits endet das Schreiben mit der Mitteilung, dass die Vorlage von Beweisen einem gerichtlichen Verfahren vorbehalten bleibt und im Rahmen der Abmahnung nicht erforderlich sei. Wenn das nicht zweierlei Maß ist.
Auch der Hinweis auf die strafrechtliche Relevanz der behaupteten Urheberrechtsverletzung fehlte natürlich nicht. Und damit der – wenig erfreute – Empfänger der Abmahnung es auch richtig versteht, wurde zusätzlich der Strafrahmen (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) angegeben.
Es folgten weitere umfangreiche Ausführungen mit undifferenzierten Hinweisen auf einige – meist ältere – Urteile. Hinweise zu neueren Entscheidungen, die teilweise zu einem anderen Ergebnis kommen, fehlten auch hier.
Nach Ausführungen zu den angeblich entstandenen Kosten und der angeblichen Angemessenheit einer 1.3 oder sogar 1,5 Gebühr wird dem Abgemahnten schließlich auf Seite 5 des Schreibens seine Situation nochmals nachdrücklich und zusammenfassend (fett gedruckt) vor Augen geführt.
Schließlich kommt RA Sebastian zu dem Ergebnis, dass der geforderte pauschale Vergleichsbetrag von „lediglich“ 680,00 EUR ein deutliches „Entgegenkommen“ seiner Mandantschaft ( DigiRights Administration GmbH) darstellt.
Abmahnung RA Sebastian – Fazit:
In den Abmahnungen des RA Daniel Sebastian wird enormer Druck auf die Abgemahnten ausgeübt. Damit soll erreicht werden, dass diese die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft und unverändert abgeben und den geforderten Vergleichsbetrag bezahlen, ohne sich der damit verbundenen Gefahren bewusst zu sein.
Das Geschäftsmodell Filesharing-Abmahnung funktioniert (leider) weiterhin.
Informationen zu RA Daniel Sebastian und dem zugehörigen Firmengeflecht finden Sie auch unter Die Legalisto GmbH – Hintergründe und Verbindungen.
Die Rechtsprechung des BGH zu Filesharing-Abmahnungen haben wir in einem Blog-Beitrag zusammen gefasst >> Filesharing-Urteile des BGH – „Loud“, „Afterlife“, „BearShare“ u.a..
Die Beiträge zu RA Daniel Sebastian, die verschiedene Gesichtspunkte betreffen und mehrfach aktualisiert wurden, haben wir in einem Blogbeitrag zusammen gefasst >> Rechtsanwalt Daniel Sebastian.
Weitere Informationen zu Abmahnungen finden Sie
- in den „FAQ Abmahnung“ (Antworten auf häufige Fragen zu Abmahnungen),
- unter Störerhaftung (mit Hinweisen zur „tatsächlichen Vermutung der Täterschaft„, der „sekundären Darlegungslast“ und zu „Filesharing von Minderjährigen„),
- unter Filesharing Abmahnung und unter
- Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH. Dieser Beitrag enthält ein umfangreiches Update zum Urteil des EuGH vom 17.06.2021 (C-597/19). Aus diesem ergeben sich neue Verteidigungsansätze.