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Abmahnung Danza Kuduro – RA Daniel Sebastian

Veröffentlicht am

Aktualisiert: 24.06.2023

tanzende Silhouetten vor buntem Hintergrund mit Text: Party

Die Abmahnung Danza Kuduro erfolgt durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, das Werk durch Filesharing über Peer-To-Peer Netze unerlaubt zum Upload zur Verfügung gestellt zu haben. Das verstößt gegen das Vervielfältigungsrecht gem. § 16 UrhG).

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung fordert RA Daniel Sebastian die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 680,00.

Im Gegensatz zu anderen abmahnenden Kanzleien, die oft ungerechtfertigt kurze Fristen von 7 Tagen setzen (siehe: Fareds – The Mechanic), räumt RA Daniel Sebastian bei dieser Abmahnung ausnahmsweise dem Abgemahnten eine Frist von 14 Tagen für die Zahlung und Abgabe der Unterlassungserklärung ein.

Aber diese „großzügige“ Frist ist auch bei Abmahnungen von RA Sebastian nicht Standard, sondern die Ausnahme. Allerdings hat der Abgemahnte so die Möglichkeit, sich im Internet über die Problematik der Filesharing-Abmahnungen zu informieren und sich ggf. durch einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale beraten zu lassen.

German Top 100 Single Charts

Das war im konkreten Fall auch dringend anzuraten, denn der Titel „Danza Kuduro“ von Lucenco & Don Omar gehörte u.a. zu den German Top 100 Single Charts. Es bestand daher die Gefahr von weiteren Abmahnungen durch andere Kanzleien.

Beispielsweise waren in den German Top 100 Single Charts von Mitte Dezember 2011 insgesamt 21 Titel enthalten, die in der Vergangenheit bereits durch die nachfolgenden Anwaltskanzleien abgemahnt wurden:

  • Rechtsanwalt Daniel Sebastian
  • Rasch Rechtsanwälte
  • Kornmeier & Partner Rechtsanwälte
  • Waldorf Frommer Rechtsanwälte
  • WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte
  • Denecke, von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte
  • Schalast & Partner Rechtsanwälte
  • Paulus Rechtsanwälte

Zum Thema Mehrfachabmahnungen finden Sie weitere Hinweise auch unter: Abmahnung Cassandra Steen – Tanz.

Zu einigen Ungereimtheiten des Abmahnschreibens habe ich einen weiteren Beitrag veröffentlicht >> Abmahnung RA Daniel Sebastian + die Firma SKB UG.

Vorbeugende Unterlassungserklärung

Bei derartigen Sachverhalten ist grundsätzlich zu überlegen, ob durch vorbeugende Unterlassungserklärungen der Gefahr von Mehrfachabmahnungen entgegengetreten werden kann. Die Meinungen dazu gehen sowohl unter Kollegen als auch in den einschlägigen Foren auseinander. Natürlich ist dabei die lebenslange Bindungswirkung mit den möglichen Folgen zu beachten. Auch das Argument, dass mit vorbeugenden UE „schlafende Hunde geweckt“ werden, ist nicht von der Hand zu weisen.

Und doch gehöre ich – in Ausnahmefällen – zu den Befürwortern der vorbeugenden Unterlassungserklärung. Sie muss ja nicht an die Abmahnkanzlei geschickt werden. Ein Einschreiben mit Rückschein an die jeweiligen Rechteinhaber führt möglicherweise auch zum gewünschten Ergebnis (ohne das unerwünschte „Wecken“).

Eine Erfolgsgarantie kann es nie geben. Aber durch vorbeugende Unterlassungserklärungen entfällt die Wiederholungsgefahr bereits im Voraus. Damit steigen die Chancen, die von den abmahnenden Kanzleien für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches geforderten – oft sehr hohen – Anwaltskosten zurück zu weisen. Zwar kann der sog. Lizenzschadensersatz weiter gefordert werden, aber da dieser meist geringer ist, als die Anwaltskosten, sinkt das Risiko, verklagt zu werden.

Abmahnung Danza Kuduro – was ist zu beachten?

  • Lassen Sie sich niemals durch die meist sehr umfangreichen Ausführungen in Abmahnschreiben einschüchtern!
  • Auf eine Abmahnung sollte immer innerhalb der gesetzten Fristen reagiert werden!
  • Rufen Sie niemals bei der Abmahnkanzlei an!
  • Unterschreiben Sie niemals den der Abmahnung teilweise beigefügten Vergleich! Einwände, die Sie gegen die Abmahnung vorbringen können, stehen Ihnen bei einem Vergleich nicht mehr zur Verfügung! Ein Vergleich ist ein Vertrag, der ein Leben lang gilt.
  • Überprüfen Sie, inwieweit die behauptete Rechtsverletzung wirklich erfolgt ist.
  • Auch wenn der behauptete Download/Upload stattgefunden hat, ist die Sache möglicherweise nicht mit der Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung des Vergleichsbetrages erledigt. Insbesondere bei Chart-Containern drohen Folge- bzw. Mehrfachabmahnungen durch die gleiche oder auch andere Anwaltskanzleien. Fehler bei der Reaktion auf die erste Abmahnung lassen sich später nicht/nur schwer korrigieren.
  • Geben Sie die geforderte Unterlassungserklärung daher nicht ungeprüft und niemals in der vorliegenden Form ab! Die vorformulierten und den Abmahnschreiben beigefügten UE enthalten grundsätzlich ein Schuldanerkenntnis sowie die Verpflichtung zur Zahlung der Vergleichssumme und sind oft auch hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs zu weit gefasst.

Meist ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu empfehlen!

Es gibt einige Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen eine Abmahnung zu verteidigen. Der BGH hat dazu in den letzten Jahren mehrfach Stellung genommen.

Die Rechtsprechung des BGH zu Filesharing-Abmahnungen haben wir in einem Blog-Beitrag zusammen gefasst >> Filesharing-Urteile des BGH – „Loud“, „Afterlife“, „BearShare“ u.a..

Weitere Informationen zu Abmahnungen finden Sie

  • in den „FAQ Abmahnung“ (Antworten auf häufige Fragen zu Abmahnungen),
  • unter Störerhaftung (mit Hinweisen zur „tatsächlichen Vermutung der Täterschaft„, der „sekundären Darlegungslast“ und zu „Filesharing von Minderjährigen„),
  • unter Filesharing Abmahnung und unter
  • Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH. Dieser Beitrag enthält ein umfangreiches Update zum Urteil des EuGH vom 17.06.2021 (C-597/19). Aus diesem ergeben sich neue Verteidigungsansätze.

Die Beiträge zu RA Daniel Sebastian, die verschiedene Gesichtspunkte betreffen und mehrfach aktualisiert wurden, haben wir in einem Blogbeitrag zusammen gefasst >> Rechtsanwalt Daniel Sebastian.

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