Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der im Auftrag der DigiRights Administration GmbH massenhaft Abmahnungen wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen verschickt, hat in den letzten Monaten Jahren seine Abmahntätigkeit weiter ausgeweitet.
Unter dem Schlagwort RA Sebastian und dem o.a. Link finden Sie verschiedene Beiträge zu seinen Abmahnungen. Diese wurden teilweise mehrfach ergänzt, aktualisiert und mit Hintergrundinformationen zu RA Sebastian und seinem Firmengeflecht versehen.
Forderungen in den Abmahnungen
Die Ausweitung seiner Tätigkeit betrifft nicht nur die Anzahl der Abmahnungen, sondern auch die Höhe der Forderungen. Einige Beispiele: Für
- 47 Titel des Musikalbums „Welcome To DJ Antoine“ fordert er „nur“ die Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 1.250,00 EUR.
- 42 Titel des Albums „Kontor Top of the Clubs Vol. 54“ sollen die Abgemahnten einen Betrag in Höhe von 4.800,00 EUR zahlen.
Und auch für den unerlaubten Upload von 28 Titeln des Albums „Kontor House of House Vol. 15“ unterbreitet er ein überraschendes Vergleichsangebot in Höhe von ebenfalls € 4.800,00.
Immerhin macht er sich die Mühe, die angeblichen Schadensersatz- und Aufwendungsansprüche anhand der Anzahl der Titel zu beziffern. Er kommt zu dem Ergebnis, dass diese € 17.000,00 (Kontor Top of the Clubs Vol. 54) bzw. € 12.500,00 (Kontor House of House Vol. 15) betragen würden.
Zu mehr mathematischem Aufwand war RA Sebastian allerdings offenbar nicht bereit. Denn nach diesen Summen scheinen die geforderten € 4.800,00 ja ein überaus „großzügiges“ Angebot zu sein. Außerdem spart er Arbeitsaufwand. Der im Abmahnschreiben standardmäßig verwendete Textbaustein zu den Vergleichsforderungen muss nicht geändert werden. Egal, ob nun 28 Titel oder 42 Titel abgemahnt werden.
Abmahnung Daniel Sebastian – Reaktion
(Weitere Hinweise zu Reaktionsmöglichkeiten finden Sie auch unter Abmahnung Danza Kuduro).
Die den Abmahnungen beigefügten vorgefertigten Unterlassungserklärungen sollten Sie nicht in der vorliegenden Form unterschreiben. Denn diese enthalten ein Schuldanerkenntnis und die Verpflichtung zur Zahlung der Vergleichssumme.
Meist ist – zur Vermeidung einer Einstweiligen Verfügung – die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu empfehlen. Diese sollte ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, ohne Verpflichtung zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten, ohne Festlegung auf einen Streitwert, etc. abgegeben werden. Weiterhin müssen Sie auf die konkrete Bezeichnung der urheberrechtlich geschützten Werke achten.
Da sowohl die den Vergleichsangeboten zugrunde gelegten Schadensersatzforderungen, als auch die vermeintlichen Rechtsanwaltsgebühren viel zu hoch sind, ist es auch bei an sich berechtigten Abmahnungen empfehlenswert, sich entweder im Internet oder durch anwaltliche Beratung über die Möglichkeiten einer erfolgreichen Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen zu informieren.
Weitere Informationen zu Abmahnungen finden Sie
- in den „FAQ Abmahnung“ (Antworten auf häufige Fragen zu Abmahnungen),
- unter Störerhaftung (mit Hinweisen zur „tatsächlichen Vermutung der Täterschaft„, der „sekundären Darlegungslast“ und zu „Filesharing von Minderjährigen„),
- unter Filesharing Abmahnung und unter
- Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH. Dieser Beitrag enthält ein umfangreiches Update zum Urteil des EuGH vom 17.06.2021 (C-597/19). Aus diesem ergeben sich neue Verteidigungsansätze.
Die Rechtsprechung des BGH zu Filesharing-Abmahnungen haben wir in einem Blog-Beitrag zusammen gefasst >> Filesharing-Urteile des BGH – „Loud“, „Afterlife“, „BearShare“ u.a..
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