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Forderung der Legalisto GmbH

Veröffentlicht am

Aktualisiert: 16.10.2023

Forderung der Legalisto GmbH - Achtungszeichen + Geldscheine

Die Forderungen der Legalisto GmbH betrafen zunächst Uralt-Abmahnungen von 2013/2014. Rechteinhaberin war damals die Daedelic Entertainment GmbH.

Digital Millenium, Robert Diggs + Gamma Entertainment Inc.

Mittlerweile wird die Legalisto GmbH auch als Inkassounternehmen für Robert Diggs (RZA) und die Gamma Entertainment Inc. tätig.

Forderung für die Digital Millenium Forensics Inc.

Abgemahnt hat damals ein alter Bekannter der Abmahn-Szene: Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Informationen zu den Hintergründen der Legalisto GmbH finden Sie unter „Die Legalisto GmbH – Hintergründe und Verbindungen„.

Im November 2021 soll die Digital Millenium Forensics Inc. (DMF) aus Kanada die Uralt-Forderungen der Daedelic Entertainment GmbH übernommen haben. Darauf hin hat sie die Legalisto GmbH mit der Beitreibung der Forderung beauftragt.

Fraglich ist zunächst, ob die o.a. Rechtekette einer juristischen Überprüfung standhält. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die Forderung verwirkt (§ 242 BGB) ist. Beide Fragen kann ich derzeit nicht eindeutig beantwortet.

Denn für die Frage der Rechtekette müsste ich die entsprechenden Verträge überprüfen. Aber diese sind im Moment noch nicht öffentlich bekannt. Und zur Frage der Verwirkung gibt es für diesen speziellen Fall noch keine Rechtsprechung. D.h. diese Frage muss erst durch die Gerichte geklärt werden.

Forderung der Legalisto GmbH für Robert Diggs (RZA)

Die Legalisto GmbH tritt nicht nur als Inkassounternehmen für die Digital Millenium Forensics Inc. auf. Sie macht auch Forderungen für Herrn Robert Diggs geltend. Betroffen sind ebenfalls Uralt-Abmahnungen des RA Daniel Sebastian aus den Jahren 2013 und 2014.

Forderung für Gamma Entertainment Inc.

Die Legalisto GmbH hatte offenbar mit den Forderungen aus den Uralt-Abmahnungen nicht viel Erfolg. Jedenfalls wird sie jetzt auch bei aktuelleren Sachverhalten als Inkassounternehmen tätig.

Diese betreffen Abmahnungen der IPPC Law im Auftrag der Gamma Entertainment Inc.. Die Abmahnungen erfolgten 2020. An den oben verlinkten Hintergründen zur Legalisto GmbH hat sich nichts geändert: Geschäftsführer der IPPC Law ist Rechtsanwalt Daniel Sebastian.

Fragen + Antworten zur Forderung der Legalisto GmbH

Wie sollte ich auf das Inkasso-Schreiben reagieren?

Es ist im Moment “nur” ein Inkasso-Schreiben. Ohne rechtskräftigen Titel können die Digital Millenium Forensics Inc. bzw. Robert Diggs oder die Gamma Entertainment Inc. die behauptete Forderung nicht durchsetzen. Sie können die Forderung also einfach zurückweisen, wenn Sie glauben, dass diese unberechtigt ist.
Aber beachten Sie bitte:
Es ist damit zu rechnen, dass für die Uralt-Forderungen Ende 2023 Mahnbescheide verschickt werden. Einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid dürfen Sie auf keinen Fall ignorieren!
Das gilt selbstverständlich auch für Mahn- und Vollstreckungsbescheide für die aktuelleren Forderungen.

Ist die Forderung der Legalisto GmbH berechtigt?

Das kommt auf den Einzelfall an.
Es geht um Schadensersatzansprüche aufgrund behaupteter Urheberrechtsverletzungen in den Jahren 2013 – 2020.
Damals wurde Ihnen vorgeworfen,
– ein Computerspiel (Digital Millenium Forensics Inc.),
– Musiktitel (enthalten in einem Film – Robert Diggs ) oder
– einen Film der Erwachsenenunterhaltung (Gamma Entertainment Inc.)
unerlaubt zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.
Ob Sie für diese Urheberrechtsverletzung verantwortlich waren und schadensersatzpflichtig sind, kann nur nach einer juristischen Prüfung des Sachverhalts entschieden werden.

Ist die Höhe der Forderung berechtigt?

– Es gibt gerichtliche Entscheidungen zum Filesharing bei Computerspielen, die Schadensersatz von 900,00 € bis zu 2.000,00 € als angemessen ansehen (Digital Millenium Forensics Inc).
– Für die Forderungen von Robert Diggs gilt das nicht unbedingt. Der BGH hält Schadensersatz in Höhe von 200 € pro Musiktitel für angemessen (>> BGH-Urteil „Tauschbörse I“). Die Forderung i.H.v. mehr als 1.000,00 € für einen Musiktitel ist daher zu hoch.
– Das gilt auch für die Forderung für den unerlaubten Upload von Porno-Filmen (Gamma Entertainment Inc.). Die Forderung ist m.E. zu hoch.

Was ist mit der Verjährung?

Die ursprünglich geforderten Anwaltskosten sind nach 3 Jahren verjährt. Aber für die Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.
Wird für die Uralt-Sachverhalte aus 2013 vor oder am 31.12.23 ein Mahnbescheid beantragt, verlängert sich die Verjährung um weitere 6 Monate.

Aus den o.a. Antworten auf Fragen zur Forderung der Legalisto GmbH ergeben sich auch die Möglichkeiten, sich gegen die Forderung zu verteidigen.

Verteidigungsmöglichkeiten

Die Forderung der Legalisto GmbH ist zunächst einmal nur das – eine Forderung. Aber diese bezieht sich auf (teilweise uralte) Abmahnungen. Falls die Inkassofirma versuchen sollte, die Forderung gerichtlich geltend zu machen, geht es um die damalige Abmahnung. Und zu dieser stehen Ihnen verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung:

Die Rechtsprechung des BGH zu Filesharing-Abmahnungen haben wir in einem Blog-Beitrag zusammen gefasst >> Filesharing-Urteile des BGH – „Loud“, „Afterlife“, „BearShare“ u.a..

Weitere Informationen zu Abmahnungen finden Sie

  • in den „FAQ Abmahnung“ (Antworten auf häufige Fragen zu Abmahnungen),
  • unter Störerhaftung (mit Hinweisen zur „tatsächlichen Vermutung der Täterschaft„, der „sekundären Darlegungslast“ und zu „Filesharing von Minderjährigen„),
  • unter Filesharing Abmahnung und unter
  • Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH. Dieser Beitrag enthält ein umfangreiches Update zum Urteil des EuGH vom 17.06.2021 (C-597/19). Aus diesem ergeben sich neue Verteidigungsansätze.

Daher müssen Sie die Forderung nicht unwidersprochen hinnehmen. Eine ausführliche Argumentation, die sich aus den o.a. Beiträgen ergibt, ist allerdings nicht erforderlich. Denn das sind Argumente für ein evtl. Gerichtsverfahren.

Sie haben ein Inkasso-Schreiben der Legalisto GmbH erhalten? Und Sie möchten sich anwaltlich beraten oder vertreten lassen?

Wir helfen Ihnen gern! Die Vereinbarung eines Pauschalpreises ist grundsätzlich möglich. Sie können sich an den Pauschalpreisen orientieren, die auch für unsere außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen gelten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit.

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