Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner
Die Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der DigiProtect betraf den Titel „Tanz“ von Cassandra Steen. Der Titel war in den German Top 100 Single Charts enthalten. Daher bestand die Gefahr von Mehrfachabmahnungen.
Die Abmahnkanzlei forderte neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 480,00. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen hätte sich dieser auf € 350,00 ermäßigt.
Die Strategie der Kanzlei Kornmeier & Partner
Im Gegensatz zu anderen Filesharing-Abmahnungen erscheinen die hier geforderten Beträge „gering“.
Bei den durch andere Kanzleien geforderten Vergleichsbeträgen, die meist zwischen € 850 und € 1.200 liegen, sind die Abgemahnten eher bereit, sich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Dagegen geben sie erfahrungsgemäß bei den vergleichsweise niedrigen Forderungen die geforderte vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft ab und zahlen die Vergleichsbeträge.
Das damit verbundene Risiko, auf das ich weiter unten eingehe, ist den Abgemahnten jedoch oft nicht bewusst.
Grundsätzlich folgt auch dieses Abmahnschreiben dem bekannten Muster (siehe dazu: Abmahnung Kanzlei Negele – Barely Legal). Wie die Höhe der geforderten Vergleichsbeträge ermittelt wird, bleibt im Dunkeln und erscheint willkürlich. Denn auch die Kanzlei Kornmeier & Partner weist darauf hin, dass „nach der Rechtsprechung für Fälle dieser Art ein Streitwert von EUR 10.000 pro Musiktitel anzusetzen“ sei. Dem Abgemahnten wird so der Eindruck vermittelt, dass die Gerichte einheitlich urteilen, was jedoch nicht der Fall ist. dazu finden Sie unter.
Auch die weiteren Ausführungen der Abmahnkanzlei waren einseitig und in der Endkonsequenz nicht so eindeutig zutreffend, wie es den Anschein erwecken sollte.
Meisten ist es empfehlenswert, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Da dann der Unterlassungsanspruch erfüllt wurde, würde ein gerichtliches Verfahren nur noch den behaupteten Zahlungsanspruch betreffen, der dann auch dem Streitwert eines Verfahrens zugrunde liegen würde.
Richtig ist, dass im Fall des Unterliegens die Gesamtkosten möglicherweise höher als € 480,00 sein können. Aber einerseits haben die abmahnenden Kanzleien aufgrund der geringen Streitwerte in diesen Verfahren teilweise kein Interesse an einer gerichtlichen Durchsetzung. Und andererseits gibt es einige Möglichkeiten für eine erfolgreiche Verteidigung.
Mehrfachabmahnungen
Wird jedoch die vorbereitete Unterlassungserklärung ungeprüft abgegeben, kann dies – insbesondere in dem hier vorliegenden Fall – (neben der lebenslangen Bindung an die Unterlassungserklärung) zu erheblichen negativen Konsequenzen für den Abgemahnten führen:
- Die Unterlassungserklärung enthält ein Schuldanerkenntnis und die Verpflichtung zur Zahlung des pauschalen Schadensersatzes.
- Der hier behauptete Download/Upload des Titels „Tanz“ von Cassandra Steen soll im Rahmen der German Top 100 Single Charts erfolgt sein – es bestand die Gefahr weiterer Abmahnungen durch andere Kanzleien.
- In den German Top 100 Single Charts sind regelmäßig ca. 20 Titel enthalten, die im Auftrag verschiedener Rechteinhaber durch mehrere Kanzleien abgemahnt werden.
Geht der Abgemahnte also – eingeschüchtert durch das Abmahnschreiben und wegen der kurzen Frist in Panik geraten – auf das vermeintlich günstige Vergleichsangebot ein, erkennt er die Rechtsverletzung an, obwohl er sie evtl. gar nicht begangen hat.
Im Fall von Folgeabmahnungen, die schnell zu Forderungen in Höhe von weit über € 1.000,00 führen können, ist der Nachweis einer unberechtigten Abmahnung dann nur noch sehr schwer möglich.
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