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Strafrecht: Haftbefehl wegen Fluchtgefahr

Veröffentlicht am

Aktualisiert: 07.06.2023

Haftbefehl wegen Fluchtgefahr: Person mit Handschellen

Ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr wird erlassen, wenn die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte sich einem Strafverfahren entziehen wird.

Wenn Träume direkt in die Haftanstalt führen

Daher ist es nicht cool, der Polizei in einem Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu erklären, man werde demnächst auswandern, wenn gleichzeitig ein Strafverfahren anhängig ist.

Und es ist nicht cool, dem Polizeibeamten anzubieten, er könne einen demnächst in Mallorca besuchen!

Klingt, wie ein schlechter Scherz, ist aber tatsächlich passiert. Und das Ergebnis war ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr.

Der zu diesem Zeitpunkt noch nicht anwaltlich vertretene Beschuldigte hatte der Polizei genau das gesagt. Und er hatte hinzugefügt, dass seine Wohnung hier bereits gekündigt sei. Folgerichtig wurde in der Strafsache Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen.

Allerdings wusste seine Ehefrau nichts von all dem. Sie „fiel aus allen Wolken“, als sie es hörte. Denn es handelte sich bei den Auswanderungsplänen nur um ein vages Gespräch in dem Sinn „man wird ja noch träumen dürfen“. Auch der Mietvertrag hatte noch Bestand.

Mein Mandant beauftragte mich telefonisch und ich wurde ihm als Pflichtverteidigerin beigeordnet. Der Haftbefehl wurde vollzogen, denn es gab eine eindeutige Aussage des Mandanten. Und der Nachweis, dass diese blödsinnig war, konnte nicht zeitnah geführt werden. Daher waren die Erfolgsaussichten für den Antrag auf Aussetzung des Haftbefehls gering.

Eine (seltene) Alternative zur Haftprüfung

Der Haftbefehl war nach Eröffnung des Hauptverfahrens ergangen. Und die für den Haftbefehl zuständige Richterin war auch für das Strafverfahren zuständig. Sie hatte meinen Mandanten bei der Verkündung des Haftbefehls erlebt und offensichtlich die gleichen Zweifel, wie ich: Die angebliche Ausreise war dummes Geschwätz. Gegenteilige Beweise für die angebliche Ausreise konnte mir die Ehefrau meines Mandanten aber nicht auf die Schnelle zur Verfügung stellen. Denn der Vermieter, der den Bestand des Mietverhältnisses hätte bestätigen können, befand sich im Urlaub.

Das Haftprüfungsverfahren hätte sich eine Weile hingezogen. Die Richterin hatte aber kurzfristig einen freien Termin für die Hauptverhandlung zur Verfügung, weil ein anderer Termin geplatzt war. Ich erklärte den Verzicht auf sämtliche Fristen und nicht einmal eine Woche nach dem Vollzug des Haftbefehls fand die Hauptverhandlung statt.

Aufgrund verschiedener Umstände, die entlastend berücksichtigt wurden, wurde mein Mandant zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt und der Haftbefehl wurde aufgehoben.

Fazit:

Auch in einem OWi-Verfahren sollte sich der Betroffene seine Aussagen gut überlegen – erst recht, wenn gleichzeitig eine Strafsache anhängig ist.

Mein Mandant hatte Glück: Eine Haftprüfung hätte sich über Wochen hingezogen. Und auch ein Termin zur Hauptverhandlung wäre normalerweise erst Wochen später anberaumt worden. Sein Glück war nicht nur, dass ein anderer Gerichtstermin ausgefallen war, sondern auch, dass die Richterin bereit war, seinen Termin „einzuschieben“.


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