BVerwG: Keine MPU bei Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille
Das BVerwG hat am 06.04.17 entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Fahrerlaubnisbehörde ein MPU-Gutachten nicht verlangen kann.
Das BVerwG hat am 06.04.17 entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Fahrerlaubnisbehörde ein MPU-Gutachten nicht verlangen kann.
Gegen die Aufforderung, ein MPU-Gutachten vorzulegen oder ein Drogenscreening zu absolvieren, kann man sich nur schwer wehren.
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