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Neue Abmahnung Waldorf Frommer

Veröffentlicht am

Aktualisiert: 17.09.2022

Grafik mit Filmstreifen und Text: Film

Eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer, München, im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft betrifft die unerlaubte Verwertung des urheberrechtlich geschützten Werkes „Der Adler der neunten Legion“.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt die Kanzlei die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 EUR.

Abmahnung Waldorf Frommer RAe

Das aktuelle Abmahnschreiben folgt nicht nur äußerlich dem bekannten Muster, das häufig dazu führt, dass der juristische Laie auf die meist schwer verständliche Juristensprache sowie die Länge des Schreibens (in diesem Fall immerhin 12 Seiten) mit Erschrecken reagiert.

Neben den Hinweisen auf den Rechteinhaber und die Berechtigung der Kanzlei, diesen zu vertreten sowie die Rechtswidrigkeit des behaupteten Up- und Downloads urheberrechtlich geschützter Dateien wird ausführlich auf die Berechnung der Rechtsverfolgungskosten eingegangen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass die Rechtsanwaltskosten steigen, wenn eine Reaktion auf das Abmahnschreiben den anwaltlichen Bearbeitungsaufwand entscheidend erhöht.

Zwar ist diese Bemerkung im Prinzip juristisch nicht zu beanstanden. Aber einerseits handelt es sich auch bei den späteren Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer um Standardschreiben, die aus Textbausteinen bestehen. Und andererseits führt dieser Hinweis im Zusammenhang mit den umfangreichen weiteren Ausführungen, der regelmäßig sehr kurzen Fristsetzung sowohl für die geforderte Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch für die Zahlung des Vergleichsbetrages oftmals dazu, dass Abgemahnte auf anwaltliche Beratung verzichten.

In einer Vielzahl von Fällen wird so erreicht, dass die Abgemahnten die vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert unterschreiben und den angegebenen Vergleichsbetrag zahlen.

Allerdings verzichten sie damit auf die Möglichkeit, durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zwar der Pflicht zur Abgabe in dem nötigen Umfang nachzukommen, aber keine unnötigen Verpflichtungen einzugehen. Und sie verzichten auch darauf, durch eine fundierte rechtliche Überprüfung des Sachverhaltes durch einen spezialisierten Anwalt möglicherweise eine Reduzierung der Kosten oder u.U. sogar eine Zurückweisung des gesamten Anspruches zu erreichen.

Abmahnung: Reaktion

Eine Reaktion muss auf jeden Fall erfolgen, denn sonst droht ein gerichtliches Verfahren, das mit weiteren erheblichen Kosten verbunden ist.

Daher gilt:

  •  Bewahren Sie die Ruhe und lassen Sie sich nicht verunsichern!
  •  Reagieren Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist!
  •  Sie sind ein Leben lang an eine Unterlassungserklärung gebunden!
  •  Oft ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sinnvoll.

Es gibt im Internet Muster für modifizierte Unterlassungserklärungen und manche davon sind in Einzelfällen durchaus hilfreich. Allerdings kann ein juristischer Laie häufig nicht einschätzen, ob ein solches Muster auch für seinen Fall angebracht ist. Erfahrungsgemäß ist es daher oft besser, sich anwaltlich beraten zu lassen.


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