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Abmahnung Kanzlei Negele – Ultimate Force

Veröffentlicht am

Aktualisiert: 17.09.2022

Filmstreifen vor fliederfarbenem Hintergrund, grafisch gestaltet

Eine Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Rechtsanwälte, Augsburg, im Auftrag der Infopictures GmbH betrifft die unerlaubte Verwertung des urheberrechtlich geschützten Werkes „Ultimate Force“.

Wie meist bei Filesharing-Abmahnungen folgt das Abmahnschreiben einem bestimmten Muster. Hinweise dazu finden Sie unter Abmahnung Barely Legal – Kanzlei Negele.

Im vorliegenden Fall fordert die Abmahnkanzlei für die außergerichtliche Erledigung jedoch „lediglich“ einen Pauschalbetrag in Höhe von € 870 als Vergleichszahlung.

Mit ihren Ausführungen in den Abmahnungen wollen die Abmahnkanzleien Druck aufbauen. Denn der juristische Laie wird allein schon auf die üblicherweise schwer verständliche Juristensprache und die Länge eines solchen Schreibens mit Erschrecken reagieren. Der Hinweis auf die Strafbarkeit des unerlaubten Uploads urheberrechtlich geschützter Werke bewirkt natürlich auch nicht, dass der Abgemahnte ruhig und überlegt an die Sache heran geht. Dazu kommen sehr kurze Fristen für die geforderte Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung des Vergleichsbetrages.

In einer Vielzahl von Fällen erreichen die Abmahnkanzleien so, dass die Abgemahnten die vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert unterschreiben und den angegebenen Vergleichsbetrag zahlen.

Abmahnung Kanzlei Negele: Reaktion

Erfolgt jedoch keine Reaktion seitens des Abgemahnten, droht als nächstes ein gerichtliches Verfahren, das mit weiteren erheblichen Kosten für ihn verbunden ist.

Wie sollten Sie also reagieren?

Im Internet wimmelt es von diesbezüglichen Hinweisen. Und auch auf unserer Website finden Sie unter verschiedenen Rubriken Empfehlungen zu Reaktionsmöglichkeiten.

Aber einen ultimativen „Katalog für die absolut richtige Reaktion auf Abmahnungen“ gibt es nicht und kann es nicht geben. Die Rechtslage in diesem speziellen Bereich ist zum Teil kompliziert und die Rechtsprechung nicht nur umfangreich und wenig übersichtlich, sondern teilweise auch gegensätzlich.

Daher gibt es nur wenige allgemein gültige Aussagen:

  • Bewahren Sie die Ruhe und lassen Sie sich nicht verunsichern!
  • Reagieren Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist!
  • Sie sind ein Leben lang an eine Unterlassungserklärung gebunden!
  • Die beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit gefasst.
  • Meist ist mit einer solchen Erklärung ein Schuldanerkenntnis verbunden, das evtl. zu erheblichen rechtlichen und auch finanziellen Konsequenzen führen kann

Zu empfehlen ist daher die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, mit der Sie Ihrer Pflicht in dem nötigen Umfang nachkommen, aber keine unnötigen Verpflichtungen eingehen.

Es gibt im Internet Muster für modifizierte Unterlassungserklärungen und manche davon sind in Einzelfällen durchaus hilfreich. Allerdings kann ein juristischer Laie häufig nicht einschätzen, ob ein solches Muster auch für seinen Fall angebracht ist. Erfahrungsgemäß ist es daher oft sinnvoll, sich anwaltlich beraten zu lassen.


Sie haben eine Abmahnung erhalten und möchten sich anwaltlich beraten oder vertreten lassen? Wir haben langjährige und umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich. Und wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.

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