Verteidigung im Strafverfahren
Die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht ist selten. Liegt dem Verfahren der Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes zugrunde, ist die Ablehnung eine absolute Ausnahme
Die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht ist selten. Liegt dem Verfahren der Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes zugrunde, ist die Ablehnung eine absolute Ausnahme
Aussage – gegen – Aussage – Konstellationen sind immer schwierig. Deshalb muss bei der Verteidigung auf jedes Detail geachtet werden.
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