Das BVerwG hat am 06.04.17 entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Fahrerlaubnisbehörde ein MPU-Gutachten nicht verlangen kann.
Das BVerwG hat am 06.04.17 entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Fahrerlaubnisbehörde ein MPU-Gutachten nicht verlangen kann.