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Abmahnung Constantin Film: Waldorf Frommer

Veröffentlicht am

Aktualisiert: 17.09.2022

Grafik mit bunten Filmstreifen, altem Filmvorfühgerät und Text: Film

Eine weitere Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte betrifft den Film „Zeiten ändern Dich“. Die Abmahnkanzlei fordert einen Pauschalbetrag in Höhe von € 956,00.

Mit der fristgerechten Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung und der Zahlung dieses Betrages sollen dann alle Ansprüche abgegolten sein.

Das anwaltliche Schreiben folgt dem bekannten Muster >> Abmahnung Negele – Barely Legal.

Abmahnung Constantin Film – Fristen

Wie so oft, ging das Schreiben bei dem Abgemahnten am Sonnabend ein. Die kurze Fristsetzung (dazu mehr unter: FAQ-Abmahnung) soll zu Panik bei den Betroffenen führen. Denn diese reagieren teilweise überstürzt und geben die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft und unverändert ab.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält jedoch ein Schuldanerkenntnis, das zu mehreren Problemen führen kann: Einerseits wird eine spätere Verteidigung in dieser Sache erheblich eingeschränkt bzw. fast unmöglich. Andererseits wird gleichzeitig der beigefügte Ermittlungsdatensatz bestätigt. Es ist möglich, dass sich dann andere Rechteinhaber auf dieses Schuldanerkenntnis berufen. Aber so ist eine Abwehr der möglicherweise zusätzlich geltend gemachten Ansprüche wegen einer behaupteten weiteren Urheberrechtsverletzung kaum möglich.

Ermittlung der IP-Adresse

Oft wird in den Schreiben der abmahnenden Rechtsanwälte darauf hingewiesen (und – einseitig – mit einschlägigen Urteilen belegt), dass zweifelsfrei und beweissicher dokumentiert sei, dass die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung über den Anschluss des Betroffenen begangen wurde. Sie berücksichtigen dabei jedoch nicht, dass eine Vielzahl automatisierter Abfragen auch zu einer entsprechenden Fehlerquote führen kann. Aus den von mir bearbeiteten Fällen ergibt sich, dass diese Ermittlungsergebnisse zutreffen können, jedoch Fehler nicht auszuschließen sind.

Wenn Sie derartige Einwände geltend machen wollen, müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen (siehe auch: Ermittlung IP-Adresse und Bestreiten der IP-Adresse).

Filesharing Minderjährige

Eine weitere Feststellung betrifft die sogenannten Störerhaftung, d.h. die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für ein ungesichertes WLAN oder eine Urheberrechtsverletzung, die durch ein minderjähriges Kind begangen wurde.

Die Rechtsprechung stellt teilweise sehr hohe Anforderungen an die Prüf- und Kontrollpflichten der Eltern (siehe dazu: Minderjährige + Filesharing).

Die entsprechenden Entscheidungen werden jedoch meines Erachtens der tatsächlichen Lebenssituation nicht in vollem Umfang gerecht. Es gibt einige Argumente, die für die betroffenen Eltern sprechen und u.U. auch eine erfolgreiche Verteidigung ermöglichen können.

Aus diesem Grund sollten Sie auf Abmahnungen grundsätzlich nicht vorschnell und ohne anwaltliche Beratung reagieren.


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