Die Abofalle Digi Medien GmbH betrifft den Bereich Branchenbuch-Abzocke. Eigentlich heißt die Firma Digi Medien GmbH LLC. Aber dazu unten mehr.
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Das Branchenbuch-Formular der Digi Medien GmbH LLC wird per Fax oder E-Mail übermittelt.
Trickformular der Digi Medien GmbH
Deutlich hervorgehoben wird links oben der Text, dass es sich um einen „Brancheneintrag Bayern“ handeln soll. Das Formular ging per Fax ein. Und hervorgehoben war auch die Fax-Nummer für die Rücksendung – eine Fax-Nummer in der Schweiz.
Da hat der Verantwortliche der Digi Medien GmbH LLC. offensichtlich geglaubt, besonders schlau zu sein. Denn der deutliche Hinweis auf eine Fax-Nummer in der Schweiz, könnte bei der Beurteilung des Sachverhalts in einem gerichtlichen Verfahren relevant sein.
Und auch das Kleingedruckte ist nicht ohne Tücken.
Zwar wird auf eine Digi Medien GmbH verwiesen. Aber diese soll sich in den USA in Delaware befinden. Allerdings gibt es in den USA keine Kapitalgesellschaft mit der Rechtsform GmbH.
Aber Delaware hat ein Gesellschaftsrecht, dass es Abzockern – wie hier – sehr leicht macht (siehe „Gesellschaftsrecht Delaware„).
Erforderlich ist ein Eigenkapital von null US-Dollar.
Widerrufsfrist im Trickformular der Digi Medien GmbH
In dem Trickformular wird „großzügig“ eine Widerrufsfrist von 14 Tagen eingeräumt – wohl wissend, dass der Empfänger diese meist versäumen wird. Denn meist ist er sich nicht bewusst, dass es sich bei dem Trickformular um eine Abofalle der Digi Medien GmbH handelt.
Aber selbst wenn der Empfänger das rechtzeitig erkannt hat und von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird das von der Digi Medien GmbH LLC “übersehen” ignoriert. Und die KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG mahnt (angebliche) offene Forderungen an.
An dieser Stelle ist es angebracht zum Hintergrund der Digi Medien GmbH LLC und der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG Stellung zu nehmen.
Die Digi Medien GmbH LLC
Die Digi Medien GmbH LLC wurde erst Mitte 2020 in das Handelsregister im US Bundesstaat Delaware eingetragen. Für die amerikanische LLC (Limited Liability Company) ist – wie oben angegeben – ein nachweisbares Stammkapital nicht erforderlich. Eine Gründung ist durch eine Einzelperson möglich. Und diese kann anonym bleiben.
Das heißt: Ebenso, wie mit der Digi Medien GmbH LLC, können Sie auch gleich einen Vertrag mit Dagobert Duck schließen.
Aber Sie haben es hier nicht mit Dagobert Duck zu tun, sondern mit einem bekannten Namen in der deutschen Abzock-Szene: Patrick Reichardt. Denn wenn Sie auf die angeblichen Forderungen der Digi Medien GmbH keine Zahlung leisten, tritt die KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG auf den Plan.
Die KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG
Der Sitz der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG befindet sich in der Schweiz. Und als Mitglied des Verwaltungsrats fungiert Herr Patrick Reichardt.
Und der ist in der deutschen Abzockerszene nicht unbekannt. Vermutlich hat er sein “Geschäftsmodell” aus diesem Grund nunmehr in der Schweiz angesiedelt.
Dass die deutschen Staatsanwaltschaften hier keinen Handlungsbedarf sehen, ist mir einerseits unbegreiflich. Aber andererseits ist es mir auch vertraut: Bei ähnlichen Geschäftsmodellen war die Staatsanwaltschaft bisher ebenfalls nicht unbedingt hartnäckig.
Wie auch immer: Wenn Sie die angebliche Forderung der Digi Medien GmbH LLC nicht begleichen, bekommen Sie es mit der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG zu tun. Diese versucht, die Forderung einzutreiben.
Rechtliche Bewertung der Abofalle Digi Medien GmbH
Herr Patrick Reichardt hat offenbar aus seinen vorherigen Geschäfts- Abzockmodellen gelernt. Es gibt in dem o.a. Trickformular einige Aspekte, die ein Gericht zu seinen Gunsten werten könnte.
Aber es gibt dennoch Argumente für die Empfänger dieser Fax- bzw. teilweise auch E-Mail-Mitteilungen:
- Die Kostenpflicht ist versteckt rechts im Fließtext untergebracht,
- schon der Name der Firma stellt eine Täuschung dar. Der Zusatz LLC wird weggelassen und so vorgetäuscht, eine deutsche GmbH zu sein.
BGH, VII ZR 262/11
Darüber hinaus gibt es für derartige Abofallen auch BGH-Urteile, z.B. das Urteil des BGH vom 26. Juli 2012 -VII ZR 262/11:
„Wird eine Leistung (hier: Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet) in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten, so wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs.1 BGB nicht Vertragsbestandteil.
[…] Auch ein gewerblicher Vertragspartner, der der Klägerin mittels des von ihr verwendeten Formulars einen Eintragungsauftrag erteilt, braucht mit einer Entgeltabrede dieser Art nicht zu rechnen. […]
Das Berufungsgericht geht von der Revision unbeanstandet davon aus, dass Eintragungen in Branchenverzeichnisse im Internet zwar nicht generell, aber in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten werden. Die berechtigte Kundenerwartung wird in der vorliegenden Fallgestaltung nicht hinreichend deutlich korrigiert. […] Der Hinweis auf die Vergütungspflicht in der Längsspalte geht im ihn umgebenden Fließtext unter.[…] Die Aufmerksamkeit auch des gewerblichen Adressaten wird durch Hervorhebung im Fettdruck und Gestaltung auf die linke Spalte gelenkt. Die in der Längsspalte mitgeteilte Entgeltpflicht ist demgegenüber drucktechnisch so angeordnet, dass eine Kenntnisnahme durch den durchschnittlich aufmerksamen gewerblichen Adressaten nicht zu erwarten ist.
Dementsprechend haben die Berufungsgerichte in vergleichbaren Fallgestaltungen entschieden, dass Entgeltklauseln, die nach der drucktechnischen Gestaltung eines Formulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt sind, dass sie von dem Vertragspartner des Verwenders nicht vermutet werden, nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil werden. […]„
BGH, VII ZR 262/11
Handlungsempfehlungen bei dieser Abofalle
Leider können Sie einen derartigen Sachverhalt nicht unter “P” (=Papierkorb) abheften. Und auch „nicht reagieren“ hilft nicht, sondern schadet Ihnen nur.
Denn mit dem Zurücksenden des Formulars sind Sie zunächst einen Vertrag eingegangen
Und es bedarf weiterer Handlungen, um diesen Vertrag anzugreifen und anzufechten. Dazu gehören die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und wegen Irrtums sowie der Rücktritt vom Vertrag.
Reagieren Sie nicht oder nicht richtig, hat der Vertrag evtl. Bestand und Sie sind zur Zahlung verpflichtet.
Update 30.07.22
Die Forderungen der Digi Medien GmbH LLC bzw. der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG werden mittlerweile – teilweise – durch die Inkasso Treuhand s.r.o. weiter geltend gemacht >> Forderung der Inkasso Treuhand s.r.o., Plzen.
Update 03.01.23
Es tritt nunmehr die Global Media GmbH LLC mit der gleichen Masche auf. Die Trickformulare und das Vorgehen ähneln sich. Und vermutlich sind die Hintermänner hinter den beiden Abofallen identisch.
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