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Kanzlei Schroeder + Social Eye Player

Veröffentlicht am

Aktualisiert: 14.08.2023

abmahnung ra schroeder kiel

Zur Abmahnung des RA Lutz Schroeder aus Kiel im Auftrag der Firma Social Eye Player habe ich bereits in dem Beitrag Abmahnung RA Lutz Schroeder – „Social Eye Player“ Stellung genommen. Hier möchte ich auf einige ergänzenden Aspekte eingehen.

Abmahnung RA Schroeder Kiel

Mit der Abmahnung wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von € 300 gefordert. Im Vergleich zu anderen Abmahnungen erscheint diese Forderung eher gering. Und das ist wohl auch Sinn und Zweck der Sache. Denn die Abmahnung und auch der weitere Schriftwechsel zeigen, dass es sich bei diesem vergleichsweise geringen Betrag keinesfalls um ein reines Entgegenkommen des Abmahnanwalts handelt.

Die Taktik ist interessant. Denn Abgemahnte sind erfahrungsgemäß bei den weitaus höheren Forderungen anderer bekannter Abmahnkanzleien eher bereit, sich fundiert und u.U. auch mit anwaltlicher Hilfe gegen unberechtigte Abmahnungen zu wehren. Das gilt erst recht – aber nicht nur – bei den völlig überzogenen Forderungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian. Aber bei der vergleichsweise geringen Forderung in dieser Abmahnung ist die Hemmschwelle zur Zahlung geringer. Zwar möchte ich mich nicht in den Bereich der Spekulationen begeben. Aber ich gehe davon aus, dass die Abgemahnten in der Mehrzahl der Fälle zahlen.

Es stellt sich allerdings die Frage, wie hoch der Prozentsatz der Abgemahnten ist, die die behauptete Urheberrechtsverletzung wirklich begangen haben – oder eher umgekehrt: Wie hoch ist der Prozentsatz der abgemahnten User, die die Software nicht kennen, diese niemals benutzt haben und noch nicht einmal Filesharing-Programme verwenden?

Die Software „Social Eye Player“

Sucht man über Google nach diesem Programm, werden neben der Website des angegebenen Rechteinhabers ausschließlich Links zu Abmahnungen des RA Schroeder für die Firma Social Eye Player angezeigt. Üblicherweise gibt es aber zur Nutzung von Software auch Erfahrungsberichte oder Forenbeiträge. Diese fehlen hier völlig.

Normalerweise werden in Tauschbörsen Dateien getauscht, die einen gewissen Bekanntheitsgrad haben. Das ist hier nicht der Fall. Mir ist nicht ganz klar, wozu die Software Social Eye Player genutzt werden kann. Auch die teilweise gewöhnungsbedürftige englische Grammatik auf der Website bringt nicht gerade Licht ins Dunkel. Den Überschriften folgend, nehme ich an, es handelt sich um einen Mediaplayer. Allerdings gibt es sehr gute kostenlose Mediaplayer, die auch relativ bekannt sind. Außerdem können diese legal heruntergeladen werden. Daher erscheint mir der Download bzw. Upload eines völlig unbekannten Programms sehr unwahrscheinlich.

Wer ist Rechteinhaber?

Auch eine Überprüfung der Angaben des RA Schroeder zur behaupteten Rechteinhaberschaft ist nicht möglich. Aus der Website http://socialeyeplayer.com/ ergeben sie sich jedenfalls nicht.

Pikant: Ein Impressum und Kontaktmöglichkeiten fehlen völlig. Ein deutscher Websitebetreiber müsste bei einem derartigen Internetauftritt vermutlich nach spätestens einem Monat Insolvenz anmelden, weil er sich vor Abmahnungen nicht mehr retten könnte.

Die Kanzlei Schroeder gibt folgende Daten für den Rechteinhaber an:

Social Eye Player
Inhaber Malvin C. Salgado
Blk 38 Lot 4&5 Phase 2 Feliziana Subdivision
Pasong Buaya 2 Imus Cavite 4103
Republik der Philippinen

Auch hier führt eine Suche über Google zu keinerlei Ergebnissen – es werden lediglich diverse Hinweise zu Abmahnungen angezeigt.

Website des RA Schroeder

Neben der Website „Social Eye Player“ ist war auch die Website des RA Schroeder interessant. Er verweist in seinen Schreiben auf diverse Entscheidungen, die zugunsten seiner Kanzlei ergangen sein sollen:

abmahnung ra schroeder kiel

Ich war der Empfehlung gefolgt und fand neben zwei wenig aussagekräftigen PDF-Dokumenten eine lange Liste mit Aktenzeichen verschiedener Gerichte.

Durch die Vielzahl der angegebenen Verfahren neugierig geworden, habe ich versucht, diese im Internet zu finden – jedoch erfolglos. Ich habe zwar nicht alle Aktenzeichen überprüft, aber insbesondere die Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW hilft bei der Suche nach Entscheidungen des LG und AG Köln normalerweise weiter. Aber auch dort bin ich nicht fündig geworden. Dafür sind zwar viele Erklärungen denkbar (evtl. wurden alle Verfahren mit einem Vergleich beendet), aber merkwürdig ist es durchaus.

Ein weiteres Rätsel: RA Schroeder ist trotz konkreter Fragestellung offenbar nicht bereit, den Hashwert für die – wie behauptet – rechtswidrig zum Upload zur Verfügung gestellte Datei anzugeben. Immerhin könnte man über den Hashwert evtl. herausfinden, welche Datei sich wirklich dahinter verbirgt. Er ist auch nicht bereit den Namen des Unternehmens, das die Daten ermittelt haben soll, zu nennen. Warum diese Geheimniskrämerei?

Fazit:

Bei dieser Abmahnung gibt es so viele Merkwürdigkeiten, dass eine Rechtsmissbräuchlichkeit wahrscheinlich ist.

Sie haben eine Abmahnung erhalten und möchten sich anwaltlich beraten oder vertreten lassen? Wir haben langjährige und umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich. Und wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.

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5 Kommentare

  1. Ich hatte vor drei Tagen ebenfalls eine Abmahnung im Briefkasten von dem „feinen“ Kanzlei Schroeder. Ich soll nun 300 Euro zahlen. Das verrückte ist, dass ich wirklich nie ein peer to peer Programm genutzt habe oder diesen sonderbaren social eye player auf dem Pc hatte. Die Risiken des Anbietens fremder Dateien im Internet waren mir klar und ebenso die Tatsache, dass man auf den Peer to Peer Netzwerken auch Dateien anbietet. Ich habe im Internet als anonymer Nuzter ja keinen Grund die Unwahrheit zu sagen. Ich habe meine Pcs auch nochmals durchsucht.Ich habe und hatte nie einen social eye player oder ein peer to peer (torrent)- programm auf dem Rechner.
    Der Hammer: ich habe bei der Verbraucherzent rale angerufen und der Anwalt mit dem ich dort gesprochen habe hat mir empfohlen eine modifizierte Unterlassungser klärung abzugeben und anzubieten 100 Euro zu überweisen.
    Ich soll jetzt also 100 Euro an einen dubiosen Herrn auf den Philippinen überweisen, obwohl ich überhaupt nichts gemacht habe? Ich vermute, die Verbraucherzent rale hat mich so beraten, da tatsächlich vor Gericht eine gute Chance besteht , dass ich den Fall verliere oder ich auf den Anwaltskosten sitzen bleibe.
    Ich bin entsetzt, jeder Beteiligte weiß, dass man über den Tisch gezogen wird, aber keiner kann etwas dagegen machen.
    Das schlimmste an dieser Sache ist, dieses Ohnmachtsgefühl und die Tatsache, dass mein Vertrauen in den Rechtsstaat und die Politik erschüttert wird.
    Ich spiele immer noch mit dem Gedanken, dass Geld einfach zu überweisen, ich Arbeite zur Zeit 50 Stunden im Referendariat und habe wenig Geld und Zeit mich mit verstärkt mit der Thematik auseinander zu setzten…

  2. @xub88
    Ein Programm,welche s sein Geld wert ist, würde man auch ohne „Umverpackung“ in den Torrent-Netzwer ken finden. Das Programm ist aber bislang nur „im Handgepäck“ irgendwelcher Musikarchive aufgetreten. Dies deutet darauf hin, daß derjenige, der es ursprünglich in derartig vielen Archiven in Umlauf gebracht hat, genau weiß, daß anderweitig kein Blumentopf damit zu gewinnen ist. Dazu ist das Programmkonzept ganz einfach nicht beachtenswert genug (es gibt schließlich etliche andere gute Player). Im Grunde genommen ist das, was hier also gemacht wird, eine Art „Trojanisches-P ferd“-Taktik. Und eigentlich gibts nur eine Person, die ein Interesse daran haben kann, das Programm derart zu „vertreiben“: jemand, der an diesem Programm bzw den Abmahnungen verdient.

    Egal ob nun Philyzip oder Social Eye Player (scheinbar unterschiedlich e Rechteinhaber, aber genau die selbe Masche): Die Sache stinkt. Programme, die nur per Post verschickt werden, deren Webseite ganz offensichtlich auf den europäischen und speziell den deutschen Markt zugeschnitten sind und die in den USA gehostet werden, um die deutsche Impressumspflic ht zu umgehen. Zudem liegen die Adressen der Betreiber gerade mal 21km auseinander. Und im Fall vom SEP scheint die Adresse des Rechteinhabers in einem „Slum der gehobenen Klasse“ zu liegen. Nicht gerade die Gegend, in der man eine Softwarefirma erwarten würde.

  3. Die Datei selbst gibt es in 3 Varianten. Insofern ist der Hashwert interessant, denn nur eine Variante scheint auf die angegebene Homepage weiterzuleiten. Die anderen beiden nicht. Die Dateigröße alleine reicht auch nicht, da zwei der Varianten die gleiche Dateigröße aufweisen. Bei einem Dekompilieren zeigen sich auffällige Ähnlichkeiten zu einer Open-Source-Sof tware. Die Urheberschaft dürfte in meinen Augen dadurch zumindest in grundfesten erschüttert sein.

    Zudem ist auffällig, dass sie in Tauschnetzwerke n ausschließlich in Verbindung imt irgendeinem Lieder-Album auftritt. Das ist höchst ungewöhnlich, dass man sie nur als „Paket“ findet. Zudem gibt es Hinweise, dass sie von dem urheber oder Herrn Schröder oder sonst einem beteiligten aktiv in Tauschnetzwerke n in Umlauf gebracht wurde (nicht nur weil Google 0 Treffer findet über die von Ihnen auch angesprochenen Erfahrungsberic hte Und Co.)

    Als weiteres ist auffällig, dass der angebliche Rechteinhaber noch weitere Webseiten betreibt (seriöser Natur augenscheinlich ) und genau bei denjenigen ist keine Anonymisierung der Domain-Inhaber erfolgt. Bei diesem einen unseriösen Angebot aber schon?

    Und schließlich haben nunmehr die Provider gegenüber zig Abgemahnten erklärt, dass sie nie Daten herausgegeben haben. Das ist auch ein klares Statement.

    Diverse Strafanzeigen wurden mittlerweile gestellt. Ich glaube mittlerweile an einen neuen Fall Gravenreuth. Natürlich nicht mit dem Ende (Freitod) dieses Abmahn-Vorbilde s. Aber wie sich dieser Anwalt vor den offensichtliche n ganuereien die Augen verschließt…

    Das alles haben wir Foren schon zusammengetrage n. Ich kann insgesamt nur warnen: Wer die Software nicht kennt, die Tauschbörsen nicht kennt, der sollte direkt Vorlage von Beweisen verlangen, die vorgeworfene Urheberrechtsve rletzung ausdrücklich abstreiten und Strafanzeige in Kiel erstatten. Die dürften mittlerweile eine dicke Ackte hierzu haben.

  4. Schon seltsam,daß eine Firma in Zeiten des Internets ein solch simples Progrämmchen nur als CD anbietet. Und wie kommts,daß eine philippinische Firma ausschließlich einen Euro-Preis für ihr Programm angibt ? Doch schon irgendwie seltsam. Na zumindest haben sie dahingehend gelernt, nicht wieder eine deutsche Sprachfassung anzubieten (wie noch bei Philyzip). Spätestens da sollte einem klar werden,daß das Programm nur für den deutschen Markt bestimmt war, was auch schon seltsam genug ist. Hier drängt sich der Verdacht auf,daß nicht das Programm selbst die Haupteinnahmequ elle sein soll,sondern die Kohle mit Abmahnungen verdient werden soll.

    Und schaun wir uns mal den Social Eye Player an. Das Ding ist nichtmal ein eigenständiges Playerprogramm im eigentlichen Sinne, sondern nur ein Frontend für die Windows-eigenen Wiedergabefunkt ionen. Kein User, der bei Trost ist,würde so ein Programm in ein selbsterstellte s Archiv reinpacken. Schon gar nicht in 3600 verschiedene Archive (denn soviele verschiedene Archive mit diesem Inhalt gibt es angeblich). Da Schröder die Hashwerte verheimlicht,ka nn man ohne Akteneinsicht auch nicht prüfen, ob die Datei wirklich im vorgeworfenen Archiv drinsteckt. Insofern liegt der Verdacht nahe, daß Schröder einfach irgendwelche fremden Logdaten zwecks Zweitverwertung einkauft und auf „Gut Glück“ abmahnt.

  5. Hi,
    eine Akteneinsicht zeigt, dass sie Fa LoogBerry die Logs erstellt hat. Es handelt sich dabei um mehrere hundert unterschiedlich e Hashes von verschiedenen Musikalben, die alle den SEyPlayer enthalten sollen.
    Grüsse,
    Joachim

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